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Zitat von: Colorful am 01. März 2021, 21:12:16
Anspruch habe ich, das ist schon klar. Es geht nur um die Berechnung und das kann vermutlich nur jemand beantworten, der es selbst bekommen hat.
Bei mir läuft grad alles sehr schnell und spontan, es ist offiziell noch nicht endgültig und kann spontan 1 Monat vorher bekannt gegeben werden, daher muss ich jetzt schon alles organisieren. Die Berechnung ist mir so wichtig, weil ich diesen Betrag für die Dauer einer Umschulung bekommen würde und ich prüfen muss, ob das finanziell überhaupt möglich ist.
Zitat von: LwPersFw am 01. März 2021, 20:04:46
Arbeitslosebeihilfe SaZ
Vor allem zu beachten ist die Anrechnung der Übergangsgebührnisse!