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Autor tobimitbund
 - 28. Januar 2022, 17:43:36
Servus!

Ich hab mich mal ein bisschen ins Thema eingelesen und habe ungefähr das selbe Problem.

Erstmal: Ich werde demnächst eine neue Stelle als Beamter antreten und muss täglich ca. 100km fahren. Einstellungstermin ist NOCH NICHT BEKANNT.

Zur Situation: Wohne "noch" im Haus meiner Eltern zusammen mit meinem Vater und meiner Schwester. Dabei handelt es sich um ein 2 Etagen Haus. Die Etagen sind durch ein Treppenhaus im Haus miteinander verbunden also keine Tür oder Wand. Jedoch gibt es einen Haupteingang und einen separaten Hintereingang durch den Heizungs/Wäscheraum. Ich lebe unten (Schwester ebenfalls) und mein Vater oben. Und ich komme sogut wie immer durch den Hintereingang  über den Heizungsraum in "meine Etage".
Ich habe hier 1x Schlaf/Arbeitszimmer, 1x Leeren Raum zum Aufenthalt mit einer Mikrowelle, Herdplatte und sonstigen Küchenutensilien, Waschbecken nutze ich im Keller bzw. Bad sowie einen Keller/Abstellraum, Flur und einem Bad mit Dusche, Badewanne, WC, Waschbecken etc.

Im Mietvertrag steht bisher nur mein Vater, jedoch besteht die Möglichkeit, dass ich mit aufgenommen werden kann.

Reichen diese Kriterien aus, um dies als anerkannte Wohnung zu bekommen? Um so Anspruch auf TG zu bekommen?

Ich hoffe jemand kann mir schnellstmöglich eine möglichst klare Antwort geben, da alles sehr kurzfristig stattfindet.

Vielen Lieben Dank im Voraus! Hier noch ein Keks 🍪👍
Autor Andi8111
 - 06. März 2021, 13:15:41
Die Antwort auf die Frage steht doch ausdrücklich im o.g.Link.
Autor Tester931
 - 06. März 2021, 11:42:36
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort und den Link.

Wenn Person A nun ebenfalls neben seinem Vater in den Mietvertrag aufgenommen wird, dann hätte er ein solches Recht zum Besitz gemäß §986 I 1 Var.1 BGB (wie in dem Link von Ralf beschrieben) und müsste somit trennungsgeldberechtigt sein?


Autor Ralf
 - 06. März 2021, 11:16:50
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63203.msg649654.html#msg649654
Autor F_K
 - 06. März 2021, 11:15:52
Es wird wohl eine Wohnung sein - aber Person A hat kein (alleiniges) Verfügungsrecht - er ist kein Mieter.
Autor Tester931
 - 06. März 2021, 11:10:17
Guten Tag,

es ist folgende Ausgangslage gegeben: Person A beginnt demnächst eine Laufbahnausbildung bei der es mehrere Abordnungen in Form von Praktika geben wird, weshalb er des Öfteren seinen Standort wechseln muss. Person A wohnt mit seinem Vater in einer Mietwohnung, wobei der Mietvertrag nur vom Vater unterschrieben ist (A Name tauch gar nicht im Vertrag auf). Person A überweist seinem Vater Monatlich Geld für Miete und Nebenkosten.

Frage: Ist Person A unter den oben beschriebenen Bedingungen Trennungsgeldberechtigt?


Ich habe mir hierzu die Trennungsgeldverordnung - TGV sowie das Bundesumzugskostengesetz - BUKG durchgelesen. Person A wird eine Laufbahnausbildung durchlaufen und ist somit ein Beamtenanwärter. Damit zählt er zu den Berechtigten nach TGV.

Maßgebend ist, ob die Berechtigte Person A eine Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3 BUKG besitzt:

Zitat(3) Eine Wohnung im Sinne des Absatzes 1 besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette.

Person A und sein Vater teilen sich das Verfügungsrecht über die Wohnung. Somit sollte der Wohnungsbegriff für Person A erfüllt sein oder nicht?

Angenommen Person A erfüllt das Kriterium nicht (bitte erklären warum), welche Optionen hat er, um doch Wohnungsgeldberechtigt zu sein? Kann sich Person A sowie sein Vater an den Vermieter wenden und einen neuen Mietvertrag anfragen, der diesmal von beiden unterschrieben wird?

Viele Grüße