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Autor Andi
 - 28. September 2006, 20:19:18
...zu 100% des Höchstsatzes nur, wenn die 6 Monate erfüllt sind...
Autor Flexscan
 - 28. September 2006, 10:39:52
Bitte beachten: Übernahme der Mietkosten dann nur, wenn der Mietvertrag mind. 6 Monate besteht.

Autor madu
 - 28. September 2006, 10:01:08
hast du einen mietvertrag? zahlst du die miete wirklich?
dann ist das wie ein ganz normaler mietvertrag zu behandeln!
Autor whitestripe
 - 27. September 2006, 18:10:00
hallo, ich wohne für 100€ in Untermiete und werde ab oktober meine AGA ableisten.
möchte wissen, ob mir dieser betrag irgendwie erstattet wird.
in der info der kaserne die mir zugesandt wurde steht:
"nachweis eigener hasustand: Mietvertrag, Meldebestätigung beim einwohnermeldeamt, NAchweis über MIetzahlung der letzten 3 monate." jetzt weiß ich nicht ob das auch für die untermiete gilt...help...

mfg