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Zitat von: KillBurn93 am 17. März 2021, 07:34:56Zitat von: alpha_de am 16. März 2021, 19:59:09
@KillBurn93
Die Antwort verstehe ich nicht...
Mit der Änderung der TGV werden FHF mit dem Pkw wie Dienstreisen mit dem Pkw abgerechnet.
Wo steht im BRKG, dass ich der Besitzer oder Fahrer des Kfz sein muss?
Paragr. 5 BRKG regelt, dass bei Benutzung eines Kfz 0.20€/km, max 130 Euro erstattet werden.
Ich könnte mir einen Sonderfall vorstellen, wenn es zu einer Doppelabrechnung käme (beide sind TG Empfänger), aber sonst...?
Wenn er die Fahrt als eine mit dem eigenen PKW abrechnet und jemand mitbekommt das er weder Führerschein noch Auto besitzt kann das Ärger geben. So passiert bei einem Kameraden der immer nur Beifahrer war und die Fahrt mit dem eigenen PKW abgerechnet hat.
Die FHF soll nur entstandene Kosten entschädigen und objektiv entstehen ihm als Mitfahrer keine Kosten, außer er bezahlt nachweislich für diese Fahrten.
Ich würde dringend raten vor einem Antrag mit dem zuständigen ReFü zu sprechen ob und wie man das am besten lösen kann.
Zitat von: alpha_de am 16. März 2021, 19:59:09
@KillBurn93
Die Antwort verstehe ich nicht...
Mit der Änderung der TGV werden FHF mit dem Pkw wie Dienstreisen mit dem Pkw abgerechnet.
Wo steht im BRKG, dass ich der Besitzer oder Fahrer des Kfz sein muss?
Paragr. 5 BRKG regelt, dass bei Benutzung eines Kfz 0.20€/km, max 130 Euro erstattet werden.
Ich könnte mir einen Sonderfall vorstellen, wenn es zu einer Doppelabrechnung käme (beide sind TG Empfänger), aber sonst...?
Zitat von: alpha_de am 16. März 2021, 19:48:58Zitat von: Ralf am 16. März 2021, 08:30:34Ja, die Bw-Tickets werden von der Bw mit 25 % pauschal versteuert. Siehe FAQ im Intranet.
Ich denke, die Frage des TE betrifft eher TG-Abrechnung als Steuer.
Aber zur Steuer habe ich eine Frage, du schreibst:Zitat(das kostenlose Bw-Ticket ist KEINE solche kostenlose Erstattung, Fahrten mit dem Bw-Ticket können voll angesetzt werden),.
Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?
Zitat von: Ralf am 16. März 2021, 08:30:34Ja, die Bw-Tickets werden von der Bw mit 25 % pauschal versteuert. Siehe FAQ im Intranet.
Ich denke, die Frage des TE betrifft eher TG-Abrechnung als Steuer.
Aber zur Steuer habe ich eine Frage, du schreibst:Zitat(das kostenlose Bw-Ticket ist KEINE solche kostenlose Erstattung, Fahrten mit dem Bw-Ticket können voll angesetzt werden),.
Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?
Zitat von: Ralf am 16. März 2021, 08:30:34
Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?
Zitat(das kostenlose Bw-Ticket ist KEINE solche kostenlose Erstattung, Fahrten mit dem Bw-Ticket können voll angesetzt werden),.