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Autor justice005
 - 17. März 2021, 09:33:50
Zitatmanchmal hilft vielleicht der unverstellte Blick von außen.

Manchmal aber auch nicht.

ZitatFreue Dich auf diese Chance und belaste Dich bitte nicht selber mit der Frage der gerechten Anrechnung bisheriger Berufszeiten.

Das ist Unfug. Es geht hier um sehr viel Geld, und das sollte man nicht verschenken. Die Vordienstzeiten bzw. die anrechenbaren Zeiten haben Auswirkungen auf die Erfahrungsstufen. Werden diese falsch festgesetzt, zieht sich dieser Fehler das ganze Berufsleben bis zur Pensionierung durch und dann sind wir bei vielen vielen tausend Euro Verlust. Es hat auch Auswirkungen auf die Pension, insbesondere dann, wenn man als Seiteneinsteiger die regulären 40 Dienstjahre nicht voll kriegt. Gerade dann ist man auf jede einzelne anrechenbare Vordienstzeit angewiesen.

ZitatIch als Kollege oder Vorgesetzter wäre vollkommen entsetzt jemanden begrüßen zu dürfen, der gleich bei Vertragsabschluss mit dem Kopf durch die Wand möchte.

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten setzt da allerdings vollkommen andere Maßstäbe. Als Vorgesetzter würde ich meine Neueinstellung mit meiner Erfahrung unterstützen und ihr die Wichtigkeit einer korrekten Festsetzung der Dienstzeiten erklären. Gegner ist übrigens nicht der Vorgesetzte, sondern die Wehrverwaltung.

ZitatKurz und gut: Schätze den Vertrag, den Du bekommst.

Er hat keinen "Vertrag", sondern er wurde in ein Dienstverhältnis berufen. Dienstherr ist der Staat und dieser ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, immer und ausnahmslos nach Recht und Gesetz zu handeln. Das Einlegen von Rechtsmitteln ist daher nichts "Böses", sondern führt zu einer notwendigen Prüfung des Sachverhalts.

ZitatWenn Du unbedingt auf Anerkennung bestehst, wird Dir nur der Griff ins Portmonee für einen spezialisierten Rechtsanwalt oder der Eintritt in eine Gewerkschaft oder den einen oder anderen Berufsverband übrigbleiben.

Den Widerspruch gegen die Dienstzeitfestsetzung kann man auch selber schreiben. Erst wenn man tatsächlich vor Gericht ziehen will, würde ich einen Anwalt empfehlen.

Autor Gerd
 - 16. März 2021, 19:28:20
Hallo Jens1234,

manchmal hilft vielleicht der unverstellte Blick von außen. Mein persönlicher Tipp nach Bestehen der Eignungsfeststellung wäre der Folgende:

Freue Dich auf diese Chance und belaste Dich bitte nicht selber mit der Frage der gerechten Anrechnung bisheriger Berufszeiten.

Ich als Kollege oder Vorgesetzter wäre vollkommen entsetzt jemanden begrüßen zu dürfen, der gleich bei Vertragsabschluss mit dem Kopf durch die Wand möchte.

Das lässt für die nächste Zeit nichts Gutes erwarten. Ich kenne ein Eignungsfeststellungsverfahren vor mehreren Jahren, bei dem sich wohl eine mindestens hohe zweistellige Zahl an Bewerbern für eine einzige, ausgeschriebene Position interessierte.

Kurz und gut: Schätze den Vertrag, den Du bekommst.

Ist aber nur eine persönliche, emotionale Meinung von jemandem, der schon zu viele Schriftwechsel dieser Art (in der Privatindustrie) gesehen hat.

Liebe Grüße

Gerd
Autor BulleMölders
 - 14. Februar 2021, 17:04:32
Oder wen einem die Einstufung partout nicht passt muss man das Angebot ja auch nicht annehmen.
Autor christoph1972
 - 14. Februar 2021, 13:43:45
Über 4000,-- € als Einstiegsgehalt sagt mal gar nichts über die Qualifikation aus ... in der richtigen Branche, vorzugsweise Metall-/Elektroindustrie oder Automobilbau oder chemische Industrie, sowie der richtigen Region, gerne Baden-Württemberg oder Bayern, haben gewerbliche Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung schon entsprechende Gehälter ... oder auch höher ... ergo sagt das Gehalt nichts, aber so gar nichts über die Qualifikation aus.

Es wird ja wohl ein entsprechender Arbeits- (resp. Dienst-) Vertrag mit einer Beschreibung der Tätigkeiten in der Trainee-Zeit existieren!? Das ist die Grundlage einer Beurteilung der Tätigkeiten die man als Trainee ausgeübt hat. Anhand der Tätigkeiten kann man dann prüfen, ob es sich tatsächlich um Tätigkeiten handelt, die man idealtypisch der Funktionsebene des gehobenen nichttechnischen Dienstes zuordnet.

Nichts anderes wird bei einer Überprüfung von Tätigkeitsmerkmalen im Falle einer gewünschten Anhebung einer Stelle /Wunsch auf Höhergruppierung auf bereits vorhandener Stelle gemacht.

Es gibt ganze Kommentare zum BBG bzw. TVöD und deren Nebengebieten die sich über reichlich Seiten mit dem Thema "Tätigkeitsmerkmale" befassen. Da gibt es dann noch eine Menge Rechtssprechung dazu.

Wenn Du unbedingt auf Anerkennung bestehst, wird Dir nur der Griff ins Portmonee für einen spezialisierten Rechtsanwalt oder der Eintritt in eine Gewerkschaft oder den einen oder anderen Berufsverband übrigbleiben. Das Laufbahnrecht ist nun mal strikt formal auf Bildungsabschlüsse und Tätigkeiten abgestellt (muss man sich mit abfinden).
Autor Jens1234
 - 14. Februar 2021, 12:49:38
Hallo Leute,

vor ein paar Wochen habe ich meine Zusage zur Direkteinstellung im gehobenen Dienst bekommen. Jetzt geht es um die Anrechnung von Hauptberuflichen Tätigkeiten. Der Großteil ist unstrittig und unproblematisch; jedoch reibt man sich offensichtlich am Begriff "Trainee" auf.
Ich war für 6 Monate Trainee in einem DAX-Unternehmen. Die Tätigkeit entspricht definitiv mindestens A9. Man möchte die Zeit jedoch nicht anrechnen, da man Trainees pauschal nie anrechnet (was per se schonmal Schwachsinn ist, da der Begriff Trainee nicht geschützt ist und jedes Unternehmen diesen anders interpretiert). Es wäre ja quasi nur ein besseres Praktikum (ob man im besseren Praktikum als Einstieg über 4000€ als Einstiegsgehalt bekommt, ist wohl fraglich...).
Hat hier jemand Erfahrungen oder es schon geschafft, dass die eigene Zeit angerechnet wird? Ansonsten irgendwelche Tipps, wie man hier weiter Argumentieren könnte.

Danke euch und einen schönen Sonntag! :)