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Zusammenfassung

Autor Andi8111
 - 17. März 2021, 18:20:04
Gibt keine Operationsoption mehr. Eine Derotationsosteotomie kommt nur im Kindesalter in Betracht, alle anderen Versuche zur operativen Korrektur wurden bereits vor etwa 30 Jahren aufgegeben, weil es nur noch schlechter wurde funktionell. Und auch bei besonders qualifizierten Bewerbern wird es keine Ausnahmegenehmigung geben, da die Funktionseinschränkung, anders als uns der TE hier weismachen will, eminent ist. Uns die echten Probleme kommen erst noch, wenn die Schultergelenke aufgrund der Überbeanspruchung bei jeder Rotationsbewegung irgendwann aufgeben.
Autor IcemanLw
 - 17. März 2021, 14:58:13
Bei der Bundeswehrfeuerwehr eventuell schon. Wenn die so strenge medizinische Voraussetzungen haben wie draußen.
Autor SolSim
 - 17. März 2021, 14:22:54
Zitat von: Ma202001 am 16. März 2021, 21:30:23
Zitat von: ulli76 am 16. März 2021, 21:26:48
Ja natürlich musst du das angeben. Und nein, damit bist du schlichtweg nicht tauglich.
Aber da du uns eh nicht glaubst- bewirb dich, dann erklärt dir der Musterungsarzt genau das gleiche.

Warum sollte ich euch nicht glauben? Ich frage ja nur nach, und das werde ich wohl noch dürfen.
Vielleicht geht ja eine zivile Laufbahn?

Selbst der Mitarbeiter bei der Berufsberatung der Bundeswehr war sich nicht zu 100% sicher.

Eine zivile Laufbahn (Beamte / Tarifbeschäftigte) sollte eigentlich kein Problem sein.
Autor BSG1966
 - 16. März 2021, 22:38:03
Andi ulli BSG = 3x SanStOffz Arzt.

Die Nachfragen in allen Ehren - Fakt ist: es gibt ne Vorschrift. Die ist halt so da. Gründe - müßig. Fragen Sie bei denen, die die Vorschrift schreiben, irgendwo im Kommando. Die Person, die die Musterung durchführt, hat die Vorschrift so zu befolgen. Egal was der Hintergrund derer ist. "Isso" nennt man das bei uns. Ist ne Abkürzung für "ich schrei sonst".

Zivile Laufbahn kann in diversen Verwendungen funktionieren - Soldat werden Sie damit nicht.

Die Möglichkeit der Operation besteht sicherlich - allerdings sollten Sie das einfach mal in Ruhe mit Ihrem Orthopäden oder einer entsprechend geeigneten Klinik besprechen. Hierzu einige wichtige Aspekte:
1. OPs können schief gehen. In dem Falle wäre das doppelt dämlich, zumal Sie ja auch im Vorfeld selbst funktional nicht großartig eingeschränkt waren.
2. Selbst wenn die OP gut geht, können Sie dann auch nicht quasi vom OP-Tisch in die Uniform. Da hängt ne Menge Physiotherapie und Co dran bis die Funktion wieder komplett normal ist, zudem muss auch das Heilungsergebnis abgewartet werden.
Autor F_K
 - 16. März 2021, 22:02:42
Der Mitarbeiter ist Arzt?

Du hast eine eindeutige Antwort von 2 Ärzten - und zusätzlich eine Abschätzung von 2 Stabsoffizieren - und die Richtung ist deckungsgleich.
Autor Ma202001
 - 16. März 2021, 21:30:23
Zitat von: ulli76 am 16. März 2021, 21:26:48
Ja natürlich musst du das angeben. Und nein, damit bist du schlichtweg nicht tauglich.
Aber da du uns eh nicht glaubst- bewirb dich, dann erklärt dir der Musterungsarzt genau das gleiche.

Warum sollte ich euch nicht glauben? Ich frage ja nur nach, und das werde ich wohl noch dürfen.
Vielleicht geht ja eine zivile Laufbahn?

Selbst der Mitarbeiter bei der Berufsberatung der Bundeswehr war sich nicht zu 100% sicher.
Autor ulli76
 - 16. März 2021, 21:26:48
Ja natürlich musst du das angeben. Und nein, damit bist du schlichtweg nicht tauglich.
Aber da du uns eh nicht glaubst- bewirb dich, dann erklärt dir der Musterungsarzt genau das gleiche.
Autor Ma202001
 - 16. März 2021, 21:23:26
Zitat von: F_K am 16. März 2021, 20:30:59
... und zur anderen Seite?

Fakt ist doch: Es gibt getrennte Elemente Speiche / Elle aus einem Grund: der Beweglichkeit des Handgelenkes.
Du hast erhebliche Bewegungseinschränkungen - nicht nur diese eine dargestellte.

Ergebnis: Untauglichkeit.

(Zur Option OP hast Du doch selber schon geschrieben).

Zur anderen Seite geht es nur bis zur Seite und nicht nach ganz oben.

Bei welchen Tätigkeiten muss man denn da so beweglich sein?
Blöde Frage: Muss man sowas überhaupt angeben?

Wie gesagt in meinem Beruf im Rettungsdienst und auch in der Feuerwehr habe ich damit keine Probleme und kann alles machen (also Medis aufziehen, Atemschutzflasche die auf dem Rücken ist aufdrehen etc.)
Autor F_K
 - 16. März 2021, 20:30:59
... und zur anderen Seite?

Fakt ist doch: Es gibt getrennte Elemente Speiche / Elle aus einem Grund: der Beweglichkeit des Handgelenkes.
Du hast erhebliche Bewegungseinschränkungen - nicht nur diese eine dargestellte.

Ergebnis: Untauglichkeit.

(Zur Option OP hast Du doch selber schon geschrieben).
Autor Ma202001
 - 16. März 2021, 20:08:59
Zitat von: Andi8111 am 16. März 2021, 16:08:57
Eine radioulnare Synostose wird mit der GZ VI 8 und der GZ VI 59 bewertet. Damit besteht grundsätzliche Verwendungsunfähigkeit in allen Verwendungen.

Erstmal danke für Ihre Antwort.

Das heißt ich kann mir die Bundeswehr abschminken? Würde trotzdem die Möglichkeit bestehen im zivilen Bereich der BW zu arbeiten?

Und siehe Bild: Soweit komme ich mit der Handinnenfläche nach oben

Besteht auch die Möglichkeit einer OP? Es wäre echt schade, deshalb nicht genommen zu werden.
Autor BSG1966
 - 16. März 2021, 19:20:58
Zitat von: Andi8111 am 16. März 2021, 16:08:57
Eine radioulnare Synostose wird mit der GZ VI 8 und der GZ VI 59 bewertet. Damit besteht grundsätzliche Verwendungsunfähigkeit in allen Verwendungen.

...es sei denn Sie haben eine Qualifikation, die unbedingt benötigt benötigt wird und die Bundeswehr dazu verleitet, Ihnen ne Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Und das scheint nach dem was Sie geschrieben haben eher nicht der Fall zu sein.
Autor Andi8111
 - 16. März 2021, 16:08:57
Eine radioulnare Synostose wird mit der GZ VI 8 und der GZ VI 59 bewertet. Damit besteht grundsätzliche Verwendungsunfähigkeit in allen Verwendungen.
Autor F_K
 - 16. März 2021, 13:53:32
Warten wir ab, bis sich ein Arzt die Mühe macht, hier eine Bewertung abzugeben.

Ich gehe von einer erheblichen Bewegungseinschränkung eines wichtigen Gelenkes aus - die zur Untauglichkeit führt.

(Es gibt jede Menge Verfahren / Handlungen, die die Handflächen "oben" benötigen).
Autor Ma202001
 - 16. März 2021, 12:57:59
Zitat von: Ralf am 16. März 2021, 12:51:37
Das stelle ich mir -ohne Arzt zu sein- unmöglich vor.
ZitatDie Folge: ich kann meine Handinnenflächen nicht nach oben drehen.
Wie würde man denn schießen, wenn man mit der linken Hand das Gewehr von unten mit der Handfläche nach oben greift?

Ich kann nicht komplette die Handinnenflächen nach oben drehen. Vielleicht so circa 45 Grad, also DEI Hälfte nach oben, die Hälfte zur Seite.
Autor Ralf
 - 16. März 2021, 12:51:37
Das stelle ich mir -ohne Arzt zu sein- unmöglich vor.
ZitatDie Folge: ich kann meine Handinnenflächen nicht nach oben drehen.
Wie würde man denn schießen, wenn man mit der linken Hand das Gewehr von unten mit der Handfläche nach oben greift?