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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatJedes Tragen nicht dieser Regelung entsprechender Uniformteile (z.B. die Ergänzung / Abwandlung der Uniform mit nicht zugelassenen ausländischen Uniformteilen), das Anlegen nicht genehmigter oder in Form und Farbe abweichender Abzeichen sowie zweckwidrige Verwendung bundeswehreigener Bekleidung ist unzulässig.Ein gewisser Interpretationsspielraum vorhanden weil die Vorschrift nur allg. von Gefechtshelm spricht und dieser in der Vorschrift nicht genauer spezifiziert ist, somit alle Arten die in der Bundeswehr eingeführt sind. Ob man ggf. eine Eingrenzung über die Truppengattungsspezifische Ausrüstung machen kann ist erst einmal diskussionswürdig.
ZitatSelbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten zu entsprechen.Auch diese Aussage ist diskussionswürdig und wird auch schon solange diskutiert wie ich die Bundeswehr kenne.
ZitatKeine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung.Eindeutig, PUNKT.
Zitat von: zaubi94 am 18. März 2021, 10:07:31
Da schon einige Kameraden mit selbiger schon im Einsatz waren scheint das ja kein Problem zu sein. Die Helme haben die selbe Schutzbereiche und Schutzklasse und die etwaigen Kameraden sagten auch das diese Helme vom Betriebsarzt abgenommen worden.
Zitat von: zaubi94 am 18. März 2021, 10:49:57Wenn es genau das Teil schon so gibt und du für dem Empfang berechtigt bist, kannst du es auch dienstl. empfangen.
Danke Ralf für die schnelle Antwort, aber dies sollte ja heutzutage durch Idz einkleiden ja deutlich weniger ein Problem darstellen weil es ja ein entsprechendes Stück in der regulären Truppe schon gibt und wenn ich mir genau diesen holen würde müsste das ja irgendwo genehmigt werden können weil ja das selbe Modell... Grad für uns die nicht innerhalb der nächsten 5-10 Jahre idz eingekleidet werden. Und dennoch aktiv gehörschutz nutzen möchten.
Zitat von: dunstig am 18. März 2021, 09:54:08
Nur damit ich es richtig verstehe. Hier geht es um die Nutzung privater Schutzausrüstung im Einsatz?