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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 20. März 2021, 17:50:49
Du kapierst das grundlegende Problem einfach nicht.

Du hast offenbar Probleme und mit denen jetzt an einen Einsatz im Mai zu denken, zeugt schon von fehlender Krankheitseinsicht.
Dann hat auch noch eine ziemlich dubiose Verdachtsdiagnose gestellt, die offenbar vorher noch nie Thema war. In einer akuten Krankheitsphase stellt man solche Diagnosen eh nicht weil es zu viele Überschneidungen mit den Symptomen der akuten Krankheit gibt.
Abklären lassen willst du das aber auch nicht weiter.

Wenn sich im Rahmen der aktuellen Therapie weitere Probleme auftun werden die natürlich- genauso wie die akute Erkrankung- bei zukünftigen Tauglichkeiten berücksichtigt.
Autor Angemon84
 - 19. März 2021, 20:13:29
Zitat von: EloFritzKa am 19. März 2021, 19:36:55
Asperger ist kein ADS/ADHS, sondern gehört zur Kategorie der autistischen Störungen.
... welche in der Anlage 7.3.13 der A1-831/0-4000 nicht explizit aufgeführt sind.  ::) Daher hat der Ansprechpartner aus der Psycholischen Abteilung das mit dem aufgeführten ADHS assoziiert.
Und auf weitere Fehlerziffern in der G-Akte möchte ich verzichten, da ich gerne noch mal in den Auslandseinsatz möchte und keine Ausnahmegenehmigung bzw. spezielle Begutachtung für den BS absolvieren möchte.
Autor LwPersFw
 - 19. März 2021, 20:04:56
Zum Thema ärztliche Schweigepflicht in der Bw hier lesen, bevor spekuliert wird:

Zentrale Dienstvorschrift  A-800/3  ,,Ärztliche  Schweigepflicht"

Autor EloFritzKa
 - 19. März 2021, 19:36:55
Zitat von: Angemon84 am 12. Februar 2021, 21:44:45

1) So wie ich die Psychologin verstanden habe unterliegt alles der ärtzlichen Schweigepflicht, daher Sie wird meiner Truppenärztin nichts diesbezüglich mitteilen, richtig?
2) Sollte ich meine Truppenärztin von der Diagnose in Kenntnis setzen, droht mir dann eine eingeschränkte Dienst-und Verwendungsfähigkeit? Damit verbunden auch kein positiver BA 90/5 für den BS-Antrag?

1) Muss nicht sein.
2) Ich rate dir DRINGEND, dies beim TA anzusprechen.

Warum?
Eine zivile Psychologin kann bei dir zwar eine Krankheit diagnostizieren, Sie ist aber "faktisch" dazu nicht befugt, denn diese muss durch den TA/FA der Bundeswehr festgestellt werden, soweit mir bekannt.
Auch eine Fehldiagnose kann der Fall sein, und es ist eine andere "Krankheit", deswegen sollte es in deinem eigenen Interesse sein, dies abklären zu lassen.
_______________________
Noch was:
Die Welt wird sich auch weiterdrehen, auch wenn es mit dem BS nicht klappt, dass sollte mal jedem klar sein, die Gesundheit ist da wichtiger.

Asperger ist kein ADS/ADHS, sondern gehört zur Kategorie der autistischen Störungen.
Autor ulli76
 - 19. Februar 2021, 19:55:36
Asperger ist doch kein ADHS. Das ist doch dummes Zeug.
Sieh erstmal zu, dass du erstmal gesund bist.
Und wie kommt man bei laufender Therapie wegen Problemen nach einem Einsatz auf die Schnapsidee, schon im Mai wieder in den Einsatz zu wollen?
Das passt doch alles hinten und vorne nicht.
Autor SolSim
 - 19. Februar 2021, 18:07:55
Ausschlaggebend sollte sein, was ein Arzt auf dem für den BS notwendigen 90/5 dokumentiert.
Da helfen solche Auskünfte eher wenig, wenn der zuständige Truppenarzt dies anders sehen sollte.
Autor Angemon84
 - 19. Februar 2021, 18:01:03
Nach telefonischer Rücksprache mit dem BwK Ulm (Psychologie) ist wenn überhaupt, eine Fehlerziffer III GNr 13 durch den Truppenarzt möglich. Asperger ist in der Anlage 7.3.13 der A1-831/0-4000 nicht explizit aufgeführt und er würde es mit dem aufgeführten ADHS annähern.
Für die Weiterverplichtung zum BS ist dies per se kein Ausschlussgrund, da hier die Verwendung von Bedeutung ist.
Meine Truppenärztin habe ich mal informell auf einen weiteren Auslandseinsatz im Mai angesprochen. Dies wies Sie allerdings wegen der laufenden psychologen Therapie ab, was für mich aber nachvollziehbar ist.
Autor ulli76
 - 15. Februar 2021, 22:06:51
So funktioniert das aber nicht. Du hast das grundlegende Problem des Ganzen nicht verstanden.
Autor F_K
 - 15. Februar 2021, 21:07:30
Geht es nicht erstmal um die Gesundheit?

Manchmal wundern mich Prioritäten...
Autor Angemon84
 - 15. Februar 2021, 21:02:05
Laut dem Beitrag
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,47526.msg482972.html#msg482972
wäre das Asperger-Symptom mit einer Fehlerziffer verbunden.
Ich habe halt Angst, dass wenn die Truppenärztin von dem Verdacht Kenntnis erlangt und mich ggf. noch in ein BwK zu einem Psychologen schickt, dass bei einer endgültigen Diagnose auf Asperger ein DU verfahren eingeleitet wird.

Obwohl ich fast 350 Einsatztage auf dem Buckel habe... :'(
Autor ulli76
 - 15. Februar 2021, 17:56:33
Obacht- solche Diagnosen stellt man nicht während einer akuten Krise. Vor allem wenn es nicht früher schon Anhaltspunkte für die Diagnose gab. Es kann nämlich bei psychiatrischen Krankheiten Überschneidungen von Symptomen geben.

Natürlich bekommt der Truppenarzt einen Bericht des Psychotherapeuten.
Eine eingeschränkte Verwendungsfähigkeit ergibt sich auch nicht alleine durch eine Verdachtsdiagnose, sondern eher durch die Probleme, die sich daraus ergeben. Mit der AKTUELLEN Diagnose wäre ein BA 90/5 auf BS zur Zeit eh nicht erfolgreich.
Autor KlausP
 - 15. Februar 2021, 15:29:35
Der überweisende Arzt erhält auf jeden Fall einen entsprechenden Bericht. Wäre ja auch sonst recht witzlos, einen Patienten zur Mitbehandlung an einen Facharzt oder Therapeuten zu überweisen.
Autor didi62
 - 15. Februar 2021, 15:12:10
Zitat von: Angemon84 am 12. Februar 2021, 21:44:45

Fragen:
1) So wie ich die Psychologin verstanden habe unterliegt alles der ärtzlichen Schweigepflicht, daher Sie wird meiner Truppenärztin nichts diesbezüglich mitteilen, richtig?
2) Sollte ich meine Truppenärztin von der Diagnose in Kenntnis setzen, droht mir dann eine eingeschränkte Dienst-und Verwendungsfähigkeit? Damit verbunden auch kein positiver BA 90/5 für den BS-Antrag?

Soviel ich weiss, dürfen Daten für eine evtl. Weiterbehandlung von Ärzten an andere Ärzte weitergegeben werden sofern für die Behandlung notwendig.
Autor F_K
 - 12. Februar 2021, 21:50:36
Ne, ist klar, die BW bezahlt und wird über nichts informiert ....
Autor Angemon84
 - 12. Februar 2021, 21:44:45
Während dem BA 90/5 Rückkehrerbegutachtung wurde mir eine Verhaltenstherapie bei einem zivilen Psychologen angeboten, da ich depressive Tendenzen und Anpassungsschrierigkeiten zeigte (auf dem Auswertebogen zu PTBS). Das habe ich angenommen und mir eine zivilen Psychologin gesucht.
Nun kam bei der zivilen Psychologin der Verdacht auf Asperger-Syndrom auf. Ich habe demnächst die weiteren 25 Stunden Therapiesitzungen bei ihr. Mit den Symptomen kann ich mit identifizieren  :-[
Aktuell bin ich SaZ 14 und würde gerne den BS beantragen.
Fragen:
1) So wie ich die Psychologin verstanden habe unterliegt alles der ärtzlichen Schweigepflicht, daher Sie wird meiner Truppenärztin nichts diesbezüglich mitteilen, richtig?
2) Sollte ich meine Truppenärztin von der Diagnose in Kenntnis setzen, droht mir dann eine eingeschränkte Dienst-und Verwendungsfähigkeit? Damit verbunden auch kein positiver BA 90/5 für den BS-Antrag?