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Zusammenfassung

Autor rhoikos
 - 21. März 2021, 10:37:09
Zitat von: ulli76 am 20. März 2021, 17:54:24
Du hattest ja offenbar schon vor Corona Probleme mit dem Studium. Und die Option das Semester zu wiederholen oder eine vergleichbare Regelung zu finden, gibt es offenbar auch nicht. Was soll der BFD da erstatten?

Guten Morgen,

die Wortwahl von mir etwas wiederbekommen zu können oder erstattet zu bekommen ist wohl falsch von mir gewählt.
Es geht mir darum bei Beginn einer neuen Maßnahme wo mir ggf. ein paar Monate fehlen würden entgegenzukommen.

Zitat von: LwPersFw am 20. März 2021, 11:01:18
Wenden Sie sich an den BFD.
Sie haben ja einen Bewilligungsbescheid zu Ihrer Bildungsmaßnahme erhalten.
An die ausstellende Stelle des BFD wenden Sie sich.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Förderzeiträume zu verschieben, bzw. zu verlängern.

Insbesondere zum Punkt verschieben hat das BMVg bereits zu Beginn Corona die BFD-Stellen informiert, dass entsprechende Anträge sehr wohlwollend bearbeitet werden können, wenn die Probleme durch Corona verursacht wurden.




Vielen Dank für diesen hilfreichen und ausführlichen Post.
Dann werde ich mal schauen was sich machen lässt.
Autor ulli76
 - 20. März 2021, 17:54:24
Du hattest ja offenbar schon vor Corona Probleme mit dem Studium. Und die Option das Semester zu wiederholen oder eine vergleichbare Regelung zu finden, gibt es offenbar auch nicht. Was soll der BFD da erstatten?
Autor F_K
 - 20. März 2021, 16:44:23
Nur zum Verständnis:

Was soll "erstattet" werden?
Du hast doch Anwärterbezüge plus BFD erhalten?

Bei Abbruch ist ja auch kein Verschieben / Verlängern möglich.

Insoweit kann man jetzt doch mit em BFD nur ein neues Ziel festlegen ...
Autor LwPersFw
 - 20. März 2021, 11:01:18
Wenden Sie sich an den BFD.
Sie haben ja einen Bewilligungsbescheid zu Ihrer Bildungsmaßnahme erhalten.
An die ausstellende Stelle des BFD wenden Sie sich.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Förderzeiträume zu verschieben, bzw. zu verlängern.

Insbesondere zum Punkt verschieben hat das BMVg bereits zu Beginn Corona die BFD-Stellen informiert, dass entsprechende Anträge sehr wohlwollend bearbeitet werden können, wenn die Probleme durch Corona verursacht wurden.


ABER ... es muss trotzdem immer im Einzelfall geprüft werden, was geht... und was nicht.

Deshalb kann hier auch keine tiefer gehende Aussage getroffen werden.


Genaueres zum Verschieben / Verlängern findet sich in

Zentralvorschrift A1-1355/0-5019
"Handhabung der Berufsförderungsverordnung"

z.B.

Kapitel 5.13.2 - Verlängerung der Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 Abs. 12 Soldatenversorgungsgesetz -

Dazu gehört:

Endscheidend ist, dass dem Antrag auf Verlängerung stattgegeben wird, da diese Bewilligung der "Auslöser" für den 11 (4) SVG ist.

"(4) Wird die Förderungsdauer nach § 5 Absatz 12 zu Gunsten einer Vollzeitausbildung verlängert, sind für die Zeit der Verlängerung gekürzte Übergangsgebührnisse über die in Absatz 2 bestimmten Zeiträume hinaus zu gewähren.

Die Höhe der Übergangsgebührnisse begrenzt sich auf die Anwärterbezüge nach § 59 Absatz 2 und § 61 des Bundesbesoldungsgesetzes eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes unter Berücksichtigung des Familienzuschlages bis zur Stufe 1; ein Einkommen aus der Bildungsmaßnahme ist anzurechnen."

Autor rhoikos
 - 20. März 2021, 10:23:52
Guten Tag,

ich war SaZ 12 und bin momentan im BFD. Nach meiner Unteroffizierslaufbahn habe ich ein duales Studium beim Finanzamt als Finanzanwärter ergattern können (auch dank guter Beurteilungen).
Es ist ein Studium mit hoher Durchfallquote und hohem Niveau. Trotzdem habe ich die Prüfungen im ersten Semester, auch wenn es dort keine Semester gibt, bei diesem Studium, mit ach und krach bestanden. Das passierte in der zweiten Jahreshälfte 2019.
Dann kam Corona.
Wer Vater ist von Kleinkindern und Ehemann, weiss was das bedeutet. Der Anspruch diesen Rollen gerecht zu werden erhöhte sich. Von heut auf morgen haben sich Rahmenbedingungen geändert wie KiTa-Schließungen auf die man reagieren musste. Nicht so leicht wenn die Frau ebenfalls arbeiten gehen muss.
Trotz größer Anstrengungen gelang es mir nicht meiner Rolle als Student gerecht zu werden. Der Berg den es zu lernen gilt unaufholbar. Die Noten sackten ab und entsprechend fiel auch der Dominostein in der Praxis. In einem normalen Studium hätte ich ein Semester Pause nehmen können, nebenbei arbeiten und den Berg Lernstoff aufarbeiten können. Im dualen Studium beim Finanzamt nicht möglich.
Ich werde nächsten Monat mein Studium beenden, da die Aussicht auf Erfolg utopisch ist.

Zu meiner Frage:
Die Pandemie ist nun mal eine besondere Situation an der niemand Schuld hat. Weder ich, noch die Bundeswehr bzw. der BFD. Ich bin mir sicher das es ähnliche Schicksale gibt.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit (vielleicht aus Kulanz) die verlorenen Monate an Unterstützung zumindest anteilig wiederzubekommen?
Selbst wenn ich so eine Anfrage versenden könnte, wüsste ich noch nicht einmal an wen. Vielleicht gibt es einen kundigen Menschen der mir weiterhelfen könnte um aus meiner Übergangszeit doch noch ein gelungenes Konstrukt für die Zukunft aufzubauen.

Schönes Wochenende