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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 22. März 2021, 16:40:43
Das Unterhaltssicherungsgesetz gilt doch nur für Reservedienstleisende. Die Leistungen nach dem USG werden seit 2019 durch die Bundeswehr gezahlt und nicht mehr durch irgend eine örtliche Unterhaltssicherungsbehörde. Für FWDL gilt das Wehrsoldgesetz.