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Autor LwPersFw
 - 22. März 2021, 21:46:08
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13273.75.html
Autor KlausP
 - 22. März 2021, 16:51:15
Ich hatte doch die Suchbegriffe ,,Wehrsoldgesetz" und ,,Unterhaltssicherungsgesetz" genannt. Ich lese die jetzt nicht für Sie ...

Ach ja, und Ihre ,,Unterhaltssicherungsbehörde" hat vermutlich keine Ahnung von der aktuellen Gesetzeslage.
Autor Keller1979
 - 22. März 2021, 16:47:22
Zitat von: KlausP am 22. März 2021, 16:40:43
Das Unterhaltssicherungsgesetz gilt doch nur für Reservedienstleisende. Die Leistungen nach dem USG werden seit 2019 durch die Bundeswehr gezahlt und nicht mehr durch irgend eine örtliche Unterhaltssicherungsbehörde. Für FWDL gilt das Wehrsoldgesetz.


Hey Klaus

Danke für deine Antwort.
Als FWDL steht einem zusätzlich keine Unterhaltssicherung zu mit Familie etc ?
Hatte ich im Netz so gelesen jetzt bin ich verwirrt
Autor KlausP
 - 22. März 2021, 16:40:43
Das Unterhaltssicherungsgesetz gilt doch nur für Reservedienstleisende. Die Leistungen nach dem USG werden seit 2019 durch die Bundeswehr gezahlt und nicht mehr durch irgend eine örtliche Unterhaltssicherungsbehörde. Für FWDL gilt das Wehrsoldgesetz.
Autor Keller1979
 - 22. März 2021, 16:10:35
HI IHR

Kurz eine Frage.  Laut der Unterhaltssicherungsbehörde hier ist die Unterhaltssicherung gleich ALG2 .
Ist das so korrekt oder haben die mir eine falsche Ingo zukommen lassen?

Wird bei der Unterhaltssicherung das Einkommen meiner Frau mit angerechnet oder wie läuft das ? Da wir rin Haus abzuzahlen haben etc sollte man vorher ein bisschen kalkulieren können