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Autor FoxtrotUniform
 - 08. Mai 2021, 00:04:49
Zitat von: Berlin65 am 24. März 2021, 11:06:41
Guten Tag

Ich habe gelesen, dass es im Einsatz ( Counter Daesh / Jordanien ) AVZ Stufe 3 gibt.


Stimmt es, dass man bei AVZ Stufe 3 das Feldlager auch verlassen darf, da die Gefährdungslage nicht so hoch ist ?

Ohne dienstlichen Zweck ist das nicht erlaubt, hier entscheiden KtgFhr bzw. CdS. Aber: Das DEU Camp ist innerhalb einer jordanischen Air Base, innerhalb der man sich ebenfalls bewegen kann.
Autor F_K
 - 24. März 2021, 11:22:01
Die Gefährdungslagebeurteilung fließt zum Teil in die Festlegung des AVZ ein, aber eben nicht nur.
Ebenso sind andere Erwägungen wichtig, was die Frage der Bewegungsfreiheit angeht.

Z. B. kann Covid dafür "sorgen", dass das private Verlassen des Feldlagers untersagt wird, und selbst dienstliches Verlassen auf "mission essential" heruntergesetzt wird.

Wie die konkrete Lage vor Ort ist, muss man sehen, wenn man da ist.
Autor Berlin65
 - 24. März 2021, 11:06:41
Guten Tag

Ich habe gelesen, dass es im Einsatz ( Counter Daesh / Jordanien ) AVZ Stufe 3 gibt.


Stimmt es, dass man bei AVZ Stufe 3 das Feldlager auch verlassen darf, da die Gefährdungslage nicht so hoch ist ?