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Autor christoph1972
 - 02. Februar 2022, 12:51:44
Zitat von: Borealcomfort am 01. Februar 2022, 22:19:07
Mich würde interessieren wie das ganze ausgegangen ist, hab ihm Moment fast das selbe Problem. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Fast dasselbe Problem, kann rechtlich eine ganz andere Konstellation sein. Anwalt beauftragen, Gebet in den Himmel schicken und auf eine zügige Verfahrensabwicklung hoffen und am besten eine Verfahrenseinstellung erwirken lassen, falls das denn möglich ist, sonst ist es mit der Einstellung Essig.
Autor BulleMölders
 - 02. Februar 2022, 08:00:19
Da der TE das letzte mal am 24.03.2021 online war, wird da wohl keine Antwort kommen.
Autor Borealcomfort
 - 01. Februar 2022, 22:19:07
Mich würde interessieren wie das ganze ausgegangen ist, hab ihm Moment fast das selbe Problem. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Autor K4TI_64
 - 24. März 2021, 16:50:05
Alles klar 👍🏼
Autor KlausP
 - 24. März 2021, 16:34:04
Rufen Sie im KC an. Dort wird man Ihnengenau sagen, wie Sie weiter verfahren sollen.
Autor K4TI_64
 - 24. März 2021, 16:22:10
Ich weiss, dass ich keine Aussage machen muss, aber es ist mir lieber, das die Wissen was da genau vorgefallen ist, weil ich ja nicht weiss, was für einen Firlefanz der andere da erzählt hat oder gar nicht erzählt hat.

Sollte ich dennoch das Führungszeugnis nächsten Monat  beantragen und hinschicken lassen oder dann lieber noch warten bis die Sache gelaufen ist, nicht das ich dann nochmal eins beantragen muss.
Autor wolverine
 - 24. März 2021, 16:17:49
Genau so.
Autor K4TI_64
 - 24. März 2021, 16:16:43
Ok, das heisst ich melde das beim KarrC der BW und mache dann dementsprechend meine schriftliche Aussage (weil ich es möchte) und muss warten bis das ganze gelaufen ist, schicke dann das Endergebnis wieder zum KarrC und dann wird entschieden auf Grundlage was sich ergeben hat ob sie mich einstellen?
Autor F_K
 - 24. März 2021, 16:09:31
Also ein polizeiliches Ermittlungsverfahren - meldepflichtig - mit den genannten Folgen für eine Einstellung.
Autor KlausP
 - 24. März 2021, 16:04:05
Zitat von: K4TI_64 am 24. März 2021, 15:17:53
Steht nur drin das ich mich schriftlich äußern kann und das mir die zwei Dinge zur last gelegt werden.

Okay. Und Sie müssen sich nicht äußern.
Autor KillBurn93
 - 24. März 2021, 16:01:39
Also läuft aktuell ein Verfahren gegen Sie und es wird keine Einstellung stattfinden solange dieses nicht abgeschlossen ist.
Das muss dem Karrierecenter gemeldet werden dir alles weitere veranlassen werden.
Autor K4TI_64
 - 24. März 2021, 15:17:53
Steht nur drin das ich mich schriftlich äußern kann und das mir die zwei Dinge zur last gelegt werden.
Autor KlausP
 - 24. März 2021, 15:09:57
Was steht in dem Brief? Dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde? Oder nur, dass Sie angezeigt wurden?
Autor Andi8111
 - 24. März 2021, 15:07:52
Schlecht. Bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens findet eine Einstellung nicht statt.
Autor K4TI_64
 - 24. März 2021, 15:06:33
Hallo,

ich habe letzte Woche alle Einstellungstests bestanden und hätte voraussichtlich den Beginn meiner Grundausbildung am 1.10. Jetzt habe ich blöderweise einen Brief in meinem Briefkasten gehabt von der Polizei aufgrund einer Anzeige wegen Körperverletzung i. V. m Sachbeschädigung vor einem halben Jahr, bei einem Streit mit einem Freund der eskaliert ist. Ich muss das ganze ja auch dem KarrC BW melden. Mein Führungszeugnis ist makellos. Wollte mal fragen wie gut die Chancen stehen trotzdem eingestellt zu werden.