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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatIn der Broschüre steht:
"Ihre tatsächlichen Bezüge können aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation abweichen."
Also ... Nicht auf Sie pauschal übertragbar.
Zitat von: Klinger3000 am 27. März 2021, 10:23:10
Hier findet sich die Fassung von § 63 BBesG, die bis zum 31.12.2020 galt: https://www.buzer.de/gesetz/1599/al82997-0.htm
Demzufolge ergänze ich meine Antwort dahingehend, dass sie nur für den Einstellungstermin 01.06.2021 gilt. Falls die Frage ist, wie hoch er für aktuelle Bewerber ist, die nach diesem Termin eingestellt werden, dann bleibt es bei höchstens 90%.
Zitat von: Wolf86 am 27. März 2021, 17:50:08
Moin,
vielen Dank für die Antworten. Jedoch bin ich nicht wirklich schlauer als vorher.
1. Die Fassung des §63 BBesG, die den Sonderzuschlag auf 10% + 80% bzw. 90% begrenzt, ist bereits seit dem 1.1.2020 in Kraft.
2. In der Regel sollten bei Ihren Unterlagen @Kingler3000 ein "Stand" der Formulare mit abgedruckt sein. Ist es möglich, dass Sie noch Unterlagen mit einem Stand vor dem 1.1.2020 ausgehändigt bekommen haben?
Genau aus diesem Grund interessiert mich immer noch, wo die tatsächlichen, verbindlichen Sonderzuschläge für den htD Wehrtechnik a) liegen und b) zu finden wären, da die Diskrepanz von 35% in der Broschüre und 100% in den Unterlagen und den gesetzlich maximal! zulässigen 90% somit teilweise widersprüchlich sind (sofern nicht doch die 35% der Broschüre ihre Richtigkeit hätten).
@Equilibrium2: Wenn man sonst kein Personal aus der Wirtschaft z.B. für ITE o.Ä. abwerben kann, wären "ca. 4400€ Beamtenbrutto" ja eine valides und solides Argument seitens der Bundeswehr so einen Vorbereitungsdienst anzutreten. Qualifizierte Informatiker mit einem Master mit Berufserfahrung überlegen sich bei einem zu großen "Gehaltsspruch" nach unten sicher zweimal, ob so ein Traum des Vorbereitungsdienst gerechtfertigt ist.
Nach Klärung des Sachverhalts bin ich auch gerne bereit die Damen und Herren, die für diese "Flyer: Bezügebeispiele" verantwortlich sind zu kontaktieren, ob diese ggf. inzwischen nicht mehr gültige / alte Sonderzuschläge ausweisen.
Vorher dachte ich jedoch, ist diese Thematik vielleicht hier durch die Massen an Anwärtern und Experten in diesem Bereich aufklärbar.
Viele Grüße