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Zitat von: wolverine am 15. April 2021, 16:17:53Genau, deswegen mein Hinweis auf den Befehl, da müsste das dementsprechend festgelegt sein, die 70,- lassen den Schluss nahe.
Außer es fällt unter den Ausnahmetatbestand ...
Zitatlediglich die Zulage von 70€ für die Amtshilfe, das sind weniger als 7€ Stundenlohn?Zzgl. deinem normalen Sold. Also so ganz ohne ist der monatliche Betrag ja nicht.