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Autor Kalle.90
 - 18. April 2021, 11:55:15
Dankeschön an alle Antwortenden! :)
Autor ulli76
 - 17. April 2021, 09:11:09
Die Verlängerung um ein Jahr ist doch nur bei akuten Verletzungen und Erkrankungen,die den Abschluss der Lehrgänge verhindert haben aber wieder ausheilen, sinnvoll und nicht bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.
Autor wolverine
 - 17. April 2021, 00:59:42
Höhenangst spielt beim Fallschirmsprung fast keine Rolle.
Autor Ralf
 - 16. April 2021, 19:31:42
Du wirst einiges durcheinander, was hat die Fw-Prüfung mit der Sprungtauglichkeit zu tun?
ZitatFalls ich ohne Erfolg an der Feldwebelausbildung teilgenommen habe, wird die Dienstzeit auf die volle Verpflichtungszeit nur mit meiner Zustimmung festgesetzt [Fußnote: Bei Bedarf und unter Wechsel der Laufbahn].
Und hier geht es nicht um eine Verlängerung um ein Jahr, sondern um eine grds. Verlängerung. D.h. du schaffst deine Fw-Prüfung nicht und die Personalführung sagt, du wirst nun trotzdem SaZ 13 aber jetzt machst du SanFw.
Autor Kalle.90
 - 16. April 2021, 17:54:41
@Ralf
Aus der Verpflichtungserklärung:

"Reicht diese Dienstzeit [Zwischendienstzeit ist gemeint] nicht aus, um erfolgreich an der Feldwebelprüfung teilzunehmen, wird sie um ein Jahr verlängert. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Feldwebelausbildung wird meine Dienstzeit auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt. Den Verlängerungen kann ich nicht widersprechen. Falls ich ohne Erfolg an der Feldwebelausbildung teilgenommen habe, wird die Dienstzeit auf die volle Verpflichtungszeit nur mit meiner Zustimmung festgesetzt [Fußnote: Bei Bedarf und unter Wechsel der Laufbahn]."

@wolverine
Davon gehe ich aus, FA ist schließlich nur der DG-Zusatz der Auskunft über die Laufbahn gibt. Diese ist aber dann ja als SU d. R. nicht mehr gegeben.

@F_K & @ ulli76
Ein Verwendungswechsel innerhalb der Infanterie bzw. dem Truppendienst ist vorgesehen.

Danke und Grüße :)
Autor ulli76
 - 16. April 2021, 17:47:17
Die meisten werden ja schon wissen, dass die Probleme mit der Höhe haben. Und die paar, die es erst während der Ausbildung feststellen, wird man notfalls anderweitig unterbringen können.
Autor F_K
 - 16. April 2021, 17:42:31
.. üblicherweise wird ein Infanterist mit Angst vor Höhe oder Schirmen dann halt PzGren oder Jg - oder so ...
Autor wolverine
 - 16. April 2021, 17:40:35
 Zu 1. der FA wird aber vor der Entlassung aberkannt, oder? ???
Autor Ralf
 - 16. April 2021, 17:12:18
Ich kenne nun deine Verpflichtungserklärung nicht, aber die mir vorliegen sagen nicht, dass nur einmal verlängert werden kann, wenn ausbildungsrelevante Gründe dem entgegen stehen.

zu 1. ja
zu 2. warum eine Wiedereinstellung, man kann auch eine Änderung der Verwendung beantragen (ob das dann klappt, wird man sehen) eine Sperre gibt es bei Einstellung nicht, aber es werden die selben Kriterien angelegt wie bei der inernen Prüfung
zu 3. ja
Autor Kalle.90
 - 16. April 2021, 16:58:01
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zum vorläufigen DZE als FA im Truppendienst. Falls aus verwendungsspezifischen gesundheitlichen Gründen (z. B. Höhenangst als FschJg oder GebJg) nicht alle relevanten Lehrgänge bis zum vorläufigen DZE nach 3 Jahren komplett bestanden sind, kann die Dienstzeit um 1 Jahr verlängert werden. Danach nur noch mit Einverständnis des Soldaten. Nehmen wir an dieser stimmt dann nicht zu:

1. Hat der SU (FA) dann nach spätestens 4 Jahren sein reguläres DZE? Behält er seinen Dienstgrad mit Zusatz d. R.?

2. Welche Konsequenzen kann das für ihn haben? Eine Sperre zur Wiedereinstellung in anderer Verwendung vielleicht?

3. Kann er dann trotz alledem in den Reservedienst in anderer Verwendung übergehen?

Danke schon im Voraus! :)