ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: SanStffEins am 23. April 2021, 11:11:41
,,Die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A schließt die für die Erteilung der Fahrerlaubnis
der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E geforderte Ausbildung in Erster Hilfe
und die für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T geforderte
Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen , gem. § 19 Abs. 1-4 der Verordnung
über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung
(FeV)) vom 18.August 1998, BGBl Seite 2214 in der jeweils geltenden Fassung, ein."
Zitat von: KillBurn93 am 19. April 2021, 09:28:38
Ende 2019 hat das Ausbildungszeugnis EHA als Nachweis für die Zulassungsstelle gereicht.
Allerdings sind die Zulassungsstellen bei der Akzeptanz dieser Nachweise sehr frei und müssen sie nicht anerkennen. An Ihrer Stelle würde ich es also mit dem Zeugnis versuchen und ansonsten halt den Kurs machen.