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Zusammenfassung

Autor SanStffEins
 - 27. April 2021, 11:36:39
So steht das in der Weisung EH-A, sollte die letzte Seite sein.
Ansonsten wie gesagt, mit dem zuständigem IAMS Kontakt aufnehmen.
Autor doc.
 - 24. April 2021, 11:18:50
Ich hatte diese Erfahrung vor ~2 Jahren - erst Weigerung der Behörde, dann hat's aber doch geklappt...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,28996.msg272235.html#msg272235

Autor ulli76
 - 23. April 2021, 18:34:44
Das wechselt immer mal wieder. Eine Weile wurden auch Zusatzbescheinigungen für die Führerscheinstelle ausgestellt. Gerne in GA-Einheiten, weil dort einige noch keinen Führerschein hatten.
Autor 200/3 ohne LoginDaten
 - 23. April 2021, 15:49:59
Hab ein druckfrisches Lehrgangszeugnis, da steht das nicht drauf und hab ich auch noch nie gesehen.

Bei meinem ersten EH-A in der AGA vor inzwischen 17 Jahren gab es noch so einen lustigen kleinen Ausweis, der hat als Nachweis für den Führerschein gereicht.
Einfach mal bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule  anfragen, die werden einem schon mitteilen was sie haben wollen. Vielleicht reicht das Lehrgangszeugnis, vielleicht wollen die die Inhalte bescheinigt haben...
Autor KillBurn93
 - 23. April 2021, 14:02:55
Zitat von: SanStffEins am 23. April 2021, 11:11:41
,,Die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A schließt die für die Erteilung der Fahrerlaubnis
der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E geforderte Ausbildung in Erster Hilfe
und die für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T geforderte
Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen , gem. § 19 Abs. 1-4 der Verordnung
über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung
(FeV)) vom 18.August 1998, BGBl Seite 2214 in der jeweils geltenden Fassung, ein."

Hab mir gerade mal alle Zeugnisse aus den letzten Jahren angesehen, auf keinem einzigen steht dieser Passus. Ist der neu oder wurde der nur immer großzügig vergessen?
Autor SanStffEins
 - 23. April 2021, 11:11:41
Schau mal auf die Rückseite deines Lehrgangszeugnisses, da sollte

,,Die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A schließt die für die Erteilung der Fahrerlaubnis
der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E geforderte Ausbildung in Erster Hilfe
und die für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T geforderte
Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen , gem. § 19 Abs. 1-4 der Verordnung
über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung
(FeV)) vom 18.August 1998, BGBl Seite 2214 in der jeweils geltenden Fassung, ein."


stehen.
Ansonsten den IAMS-Bearbeiter deiner Zuständigen Staffel anrufen.
Autor Brötchen.mit.Zwiebelmett
 - 19. April 2021, 20:42:52
Zitat von: KillBurn93 am 19. April 2021, 09:28:38
Ende 2019 hat das Ausbildungszeugnis EHA als Nachweis für die Zulassungsstelle gereicht.
Allerdings sind die Zulassungsstellen bei der Akzeptanz dieser Nachweise sehr frei und müssen sie nicht anerkennen. An Ihrer Stelle würde ich es also mit dem Zeugnis versuchen und ansonsten halt den Kurs machen.

2018 als ich meinen C/CE gemacht habe hat es auch ausgereicht. Meine Fahrschule war zwar etwas irritiert weil sie es nicht kannten, aber die Zulassungsstelle hat es als Nachweis akzeptiert
Autor F_K
 - 19. April 2021, 10:05:02
afaik kann und darf die Ausbildung EHA auch als Ausbildung für Sofortmaßnahmen am Unfallort und für den betrieblichen Ersthelfer bescheinigt werden - da in beiden Fällen die Ausbildungsumfänge des EHA größer sind.

Daher, wie schon gesagt, die ausstellende Stelle um ein entsprechendes Dokument bitten.
Autor KillBurn93
 - 19. April 2021, 09:28:38
Ende 2019 hat das Ausbildungszeugnis EHA als Nachweis für die Zulassungsstelle gereicht.
Allerdings sind die Zulassungsstellen bei der Akzeptanz dieser Nachweise sehr frei und müssen sie nicht anerkennen. An Ihrer Stelle würde ich es also mit dem Zeugnis versuchen und ansonsten halt den Kurs machen.
Autor christoph1972
 - 19. April 2021, 03:55:07
Früher war es mal so, dass die EH-Ausbildung der Bundeswehr der geforderten Ausbildung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort" gleichgestellt war. Dafür gab es Vordrucke, die im Geschäftszimmer der Kompanie vorrätig waren.

Also höflich beim Mann oder Frau im GeZi nachfragen, ggf. den Mann oder die Frau mit der goldenen Kordel am Feldanzug fragen. Der Kompaniefeldwebel kann da sicherlich die heutige Rechtslage klären, falls er/sie das nicht auf Anhieb weiß.
Autor Monalisa765
 - 18. April 2021, 22:52:18
Hey Leute,

sollte die Frage unangemessen sein oder nicht passen, bitte einfach löschen.

Ich habe vor kurzem den Ersthelfer A in meiner GA gemacht. Nun überlege ich einen Motorradführerschein zu machen (zivil). Dafür muss man ja unteranderem einen Erste Hilfe Kurs.

Meine Frage: Weiß einer ob ich den Kurs auch machen muss, wenn ich wie schon gesagt den Ersthelfer A habe? War vielleicht schon mal einer in der Situation?

Danke für die Antworten :)