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Zusammenfassung

Autor Wifey
 - 22. April 2021, 14:26:58
ZitatBedingung ist aber, dass er diese neue Wohnung wieder beim BAPersBw anerkennen lassen muss. Ist dies erfolgt ?



Sinn des TG ist es, die Kosten einer dienstlich bedingten doppelten Haushaltsführung abzumildern.

Wenn Sie mit ihm jetzt in B einen gemeinsamen Hausstand begründen + Kind, ist sein Lebensmittelpunkt ja eindeutig in B.

Vor diesem Hintergrund > kann < es sein, dass er kein TG mehr für A erhalten wird.

Hier kann ich nur empfehlen, diese Frage mit der zuständigen Abrechnungsstelle für das TG zu klären - schriftlich (!) - BEVOR Tatsachen geschaffen werden !

Ja, die Wohnung ist anerkannt. Ok, danke...
Autor LwPersFw
 - 22. April 2021, 12:37:05
Zitat von: Wifey am 22. April 2021, 11:43:32
Zitat von: LwPersFw am 20. April 2021, 14:12:06
Zitat von: Wifey am 19. April 2021, 12:49:27

Zu dem Zeitpunkt war er noch mit seiner Ex Partnerin zusammen und sie lebten mit einem gemeinsamen Kind in einer Wohnung.

Seitdem bekam er Trennungsgeld und die Miete an Ort B wird bezahlt.

Sollte ich zu ihm ziehen, nach Ort B und wir bekommen zusammen ein Kind, fällt dann der Anspruch auf Trennungsgeld und Zahlung der Miete weg, selbst wenn sein Hauptwohnsitz und Kind1 an Ort A bleibt?


Sie schreiben ja: "...sie lebten...".

D.h. ja für mich ... sie tun es nicht mehr. D.h. er ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ?

Wenn ja, hat er auch keinen Hauptwohnsitz mehr in A, sondern in der aktuellen Wohnung in B.

Somit ist der Anspruch auf TG bereits mit dem Auszug aus der Wohnung in A entfallen.

Aber er hat doch noch seinen Hauptwohnsitz an Ort A, jedoch jetzt in einer anderen Wohnung.


ZitatSie waren nicht verheiratet und er hat auch kein Sorgerecht aus beruflichen Gründen.


Ausgangslage:

Er wohnte als lediger Mithauptmieter in der Wohnung in A mit seiner Freundin.

Dafür bekam er TG.

Wenn ein Lediger während des Bezugs von TG in eine andere Wohnung umzieht, bekommt er auch weiter TG.

Bedingung ist aber, dass er diese neue Wohnung wieder beim BAPersBw anerkennen lassen muss. Ist dies erfolgt ?



Sinn des TG ist es, die Kosten einer dienstlich bedingten doppelten Haushaltsführung abzumildern.

Wenn Sie mit ihm jetzt in B einen gemeinsamen Hausstand begründen + Kind, ist sein Lebensmittelpunkt ja eindeutig in B.

Vor diesem Hintergrund > kann < es sein, dass er kein TG mehr für A erhalten wird.

Hier kann ich nur empfehlen, diese Frage mit der zuständigen Abrechnungsstelle für das TG zu klären - schriftlich (!) - BEVOR Tatsachen geschaffen werden !



Autor Wifey
 - 22. April 2021, 11:45:40
Zitat von: Thommy76 am 21. April 2021, 11:05:31
.... Dies wurde bekannt gegeben und der Familienzuschlag fiel logischerweise weg...

Warum sollte denn der Familienzuschlag logischerweise weg fallen?
Wenn sie nur getrennt leben (noch nicht geschieden) und weiterhin das gemeinsame Sorgerecht haben, dürfte sich am Familienzuschlag nichts ändern.

Sie waren nicht verheiratet und er hat auch kein Sorgerecht aus beruflichen Gründen.
Autor Wifey
 - 22. April 2021, 11:43:32
Zitat von: LwPersFw am 20. April 2021, 14:12:06
Zitat von: Wifey am 19. April 2021, 12:49:27

Zu dem Zeitpunkt war er noch mit seiner Ex Partnerin zusammen und sie lebten mit einem gemeinsamen Kind in einer Wohnung.

Seitdem bekam er Trennungsgeld und die Miete an Ort B wird bezahlt.

Sollte ich zu ihm ziehen, nach Ort B und wir bekommen zusammen ein Kind, fällt dann der Anspruch auf Trennungsgeld und Zahlung der Miete weg, selbst wenn sein Hauptwohnsitz und Kind1 an Ort A bleibt?


Sie schreiben ja: "...sie lebten...".

D.h. ja für mich ... sie tun es nicht mehr. D.h. er ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ?

Wenn ja, hat er auch keinen Hauptwohnsitz mehr in A, sondern in der aktuellen Wohnung in B.

Somit ist der Anspruch auf TG bereits mit dem Auszug aus der Wohnung in A entfallen.

Aber er hat doch noch seinen Hauptwohnsitz an Ort A, jedoch jetzt in einer anderen Wohnung.
Autor F_K
 - 21. April 2021, 13:27:18
Wird die Wohnung B "geteilt", dann ist dies natürlich zu berücksichtigen.

Wird ein neuer Lebensmittelpunkt gewählt, hat auch dass Auswirkungen.
Autor Wifey
 - 21. April 2021, 13:13:34
Er ist an Ort A aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und in eine eigene Wohnung in Ort A gezogen. Da ist immer noch sein Hauptwohnsitz, da dort seine Tochter wohnt.
Autor Thommy76
 - 21. April 2021, 11:05:31
.... Dies wurde bekannt gegeben und der Familienzuschlag fiel logischerweise weg...

Warum sollte denn der Familienzuschlag logischerweise weg fallen?
Wenn sie nur getrennt leben (noch nicht geschieden) und weiterhin das gemeinsame Sorgerecht haben, dürfte sich am Familienzuschlag nichts ändern.

Autor LwPersFw
 - 20. April 2021, 14:12:06
Zitat von: Wifey am 19. April 2021, 12:49:27

Zu dem Zeitpunkt war er noch mit seiner Ex Partnerin zusammen und sie lebten mit einem gemeinsamen Kind in einer Wohnung.

Seitdem bekam er Trennungsgeld und die Miete an Ort B wird bezahlt.

Sollte ich zu ihm ziehen, nach Ort B und wir bekommen zusammen ein Kind, fällt dann der Anspruch auf Trennungsgeld und Zahlung der Miete weg, selbst wenn sein Hauptwohnsitz und Kind1 an Ort A bleibt?


Sie schreiben ja: "...sie lebten...".

D.h. ja für mich ... sie tun es nicht mehr. D.h. er ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ?

Wenn ja, hat er auch keinen Hauptwohnsitz mehr in A, sondern in der aktuellen Wohnung in B.

Somit ist der Anspruch auf TG bereits mit dem Auszug aus der Wohnung in A entfallen.

Autor Wifey
 - 19. April 2021, 12:49:27
Hallo,

mein Lebenspartner ist 2019 von Ort A nach Ort B versetzt worden. Zu dem Zeitpunkt war er noch mit seiner Ex Partnerin zusammen und sie lebten mit einem gemeinsamen Kind in einer Wohnung. Seitdem bekam er Trennungsgeld und die Miete an Ort B wird bezahlt. Dann haben sich sich beiden getrennt. Dies wurde bekannt gegeben und der Familienzuschlag fiel logischerweise weg. Sollte ich zu ihm ziehen, nach Ort B und wir bekommen zusammen ein Kind, fällt dann der Anspruch auf Trennungsgeld und Zahlung der Miete weg, selbst wenn sein Hauptwohnsitz und Kind1 an Ort A bleibt? Danke für Eure Antworten