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Autor SebastianL
 - 28. April 2021, 15:51:45
Danke auch dir, ulli. Ich bin kzh und habe erst nächste Woche wieder einen Termin beim Truppenarzt. Ich warte einfach vorsichtshalber bis dahin ab und nehme das Rezept einfach mit zum Arzt.

Vielen Dank, die Frage wurde beantwortet :)
Autor ulli76
 - 28. April 2021, 15:47:19
Ab zum Truppenarzt- entweder ist die Salbe beim Truppenarzt vorrätig oder kann über die Bw-Apotheke bestellt werden. Ansonsten müsste das Rezept auf ein Bundeswehrrezept umgeschrieben werden.

Direkt einlösen kommt nur in dringlichen Fällen in Betracht und selbst dann sollte man- sofern das den Umständen nach möglich ist- vorher Rücksprache halten. Bei dieser Art des Krankenbildes ist eine sofortige Therapie aber nicht notwendig.
Autor SebastianL
 - 28. April 2021, 15:31:49
Alles klar, danke.
Autor BulleMölders
 - 28. April 2021, 15:29:21
Was für ein Rezept haben Sie den bekommen. Ein Kassenrezept dürfte es ja nicht sein, müsste also ein Privatrezept sein. Da müssen Sie bei der Apotheke in Vorleistung gehen. Ob Sie das dann in irgendeiner weise Erstatte bekommen kann ich nicht sagen.
Vor dem Einlösen des Rezepts einfach mal mit dem Truppenarzt sprechen, eventuell bekommen Sie das Medikament ja auch über ihren Sanbereich.
Autor SebastianL
 - 28. April 2021, 15:15:03
Guten Tag,
Ich hatte eine Überweisung zu einem zivilen Hautarzt aufgrund eines Ausschlags. Die Überweisung wurde vor 4 Wochen ausgestellt, den Termin hatte ich heute. Mir ist seit zwei Wochen aufgefallen, dass ich im Gesicht ungewöhnlich rot bin (unabhängig vom Ausschlag) und habe dann heute den zivilen Hautarzt gefragt was das ist, ich dachte wenn ich schon beim Hautarzt bin.. Er sagte es ist nichts schlimmes, leichte rosacea und mir eine Salbe dafür verschrieben.

Jetzt zu meiner Frage. Darf ich dieses Rezept einfach einlösen, muss ich davor meinem truppenarzt Bescheid geben oder danach einfach bescheid geben oder wie verhalte ich mich hier richtig?


Schönen tag