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ZitatDarüber hinaus gibt es nicht in jeder Verwendung/Werdegang, noch in jedem OrgBreich, die Einstiegsverwendung (oder überhaupt eine Verwendung) als Zugführer! Hier lege ich jedem die Vorschrift des Verwendungsaufbaus für Offiziere im Truppendienst der Luftwaffe ans Herz, der sich ggf. nur in ihrer Heereswelt auskennt 😀 Gibt es übrigens auch für die Marine...
ZitatDie Frage die ich mir dann Stelle bezüglich SaZ im fortgeschrittenen Alter ist tatsächlich, ob es am Ende des Berufslebens überhaupt Sinn macht?Diese Überlegung teile ich, mit 46+ auszuscheiden, ist etwas ganz anderes als mit Anfang 30.
ZitatMeiner Meinung nach ist es völlig irrelevant wie alt der Fragensteller ist, wenn er Leutnant wird. Ob er nun 22 Jahre, oder 42 Jahre ist?!? Der einzige Unterschied ist, das jemand bereits mit 22 A9G bekommt und der andere eben erst mit Anfang 40.Sehe ich nicht so in Bezug auf körperliche Leistungsfähigkeit, Auslandsverwendungsfähigkeit, Bordverwendungsfähigkeit etc. zudem würde bei einem 40 jährigen Lt jeder denken dieser ist FD und hat damit einen umfangreichen militärischen Erfahrungsschatz.
ZitatMeiner Meinung nach ist es für das System sogar förderlich, da Lebensältere Kameraden auch mal etwas kritisch hinterfragen und nicht nur Ja und Amen sagen, oder das schöne ,,Isso" akzeptieren.Ich will den Offz sehen auf der Ebene Lt/OLt mit keinem Systemverständnis außer die Lehrgänge die er durchlaufen hat, der dies tut. Zudem halte ich es für schwierig wenn meine unterstellten durchaus 15-20 Jahre jünger als ich bin, auf den unteren taktischen Ebenen.
ZitatBei den OffzmilFD gibt es derzeit Anwärter, die Ü50 sind 😉Hier ging es aber nur um den OffzTrDst
Zitat von: Ethereum am 21. Mai 2021, 19:38:25
Der normale Weg im Truppendienst ist eine Einstellung als SaZ 13.
Der OA erreicht hier auch ,,nur" max. A12.
Zitat von: Misterbombastik am 21. Mai 2021, 10:07:12
In dem Link wird ja auch nichts mehr von der Möglichkeit erwähnt mit Realschulabschluss und Berufsausbildung die Offizierlaufbahn einzuschlagen, würde diese Möglichkeit dann auch entfallen? Oder gilt ein Realschulabschluss und eine Ausbildung der Fachhochschulreife als gleichwertig?