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Zusammenfassung

Autor p4uLe83
 - 24. Mai 2021, 23:03:29
Geh über die Website des ReservistenVerbandes, dort kannst du alte Termine in allen Bundesländern sehen und detailliert in die einzelnen Länderangebote reinschauen. Die Berliner Kameraden mache bspw. Am 27.05. eine online-Ausbildung ,,Der Spähtrupp" und in Kooperation mit Bayern (glaube ich) Orientierung. In Berlin ist es so famos, dass sogar noch AGSHP mit Hygieneauflagen geht, so kann ich mich ganz gut vorbereiten. Kommt bei dir bestimmt auch bald alles wieder!
Autor TafelbroetchenTim
 - 24. Mai 2021, 22:51:53
Ich war nie als Reservist aktiv. Für das Online Angebot müsste ich mich dann auch an das Landeskommando wenden?
Das wäre ja in der Tat eine gute Alternative und besser als nichts.
Danke
Autor ulli76
 - 24. Mai 2021, 17:58:01
Mir ging es eher drum, dass es über den Reservistenverband je nach Aktivität der einzelnen Landesgruppen oder RKs zur Zeit online-Angebote gibt. Damit kann man zumindest mal sein Basiswissen auffrischen. Bald wird es sicher auch im begrenzten Umfang DVags geben.
Autor TafelbroetchenTim
 - 24. Mai 2021, 17:15:08
Nachvollziehbar, aber auch sehr spitz formuliert...

Sinnlos finde ich es nicht. Mir ging es darum

a) freie Zeit bestmöglich zu nutzen
oder
b) durch das Wiederholen der Grundausbildung gut vorbereitet an die OSLW zu gehen.

Irgendwelche Ausbildungen abzugreifen war nicht mein Gedankengang dabei.
Ich verstehe natürlich wenn Ausbildungen nicht einfach doppelt angeboten werden oder auch Plätze beim Fwdl für Neuinteressenten freigehalten bzw. genutzt werden sollen. Sowieso in der aktuellen Lage.

Autor Andi8111
 - 24. Mai 2021, 16:58:00
Eine RDL ist auch gem. aktueller Vorschriftenlage nur in absoluten Ausnahmefällen direkt vor einer Wiedereinstellung möglich. Und dazu gehören nunmal diese Fälle nicht, in denen ein Wiedereinsteller vor seinem Dienstantritt sinnloserweise und überhaupt nicht nachvollziehbar irgendwelche Ausbildungen, ohne überhaupt zu wissen, ob sie gebraucht werden, per RDL machen möchte. Ein FWD ist ebenso sinnlos, warum anderen die Plätze wegnehmen und wo soll der Benefit des Dienstherren bei alledem sein?
Autor TafelbroetchenTim
 - 24. Mai 2021, 16:13:46
Stellen für beorderte Reservisten meine ich damit. Jedenfalls ist es nicht möglich dass ich vorher noch irgendwie als Reservist tätig werde und Ausbildungen darüber machen kann.
Auch FWDL Wurde mir negativ rückgemeldet.
Autor ulli76
 - 24. Mai 2021, 15:35:50
Hä? Es geht doch nicht um offene Stellen oder RDL beim Landeskommando. Es gibt aber immer wieder Onlinefortbildungen, in denen du deine Kenntnisse auffrischen kannst.
Autor TafelbroetchenTim
 - 24. Mai 2021, 15:22:58
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten und Ratschläge.
Wie bereits geschrieben wurde ist die Lage beim Ladenskommando leider Corona bedingt schlecht und es gibt keine offenen Stellen. Alle Reserveübungen on hold.
Tatsächlich wurde mir auch mitgeteilt dass diese Regelung für die Luftwaffe gilt.
Damit geht es dann eben direkt an die OSLW.
Schade...
Und ich muss doch noch ein paar Monate mehr im aktuellen Job bleiben :D
Autor Ralf
 - 21. Mai 2021, 15:31:17
Da Problem ist vielleicht das wording: ein LUT UA/FA macht keine GA, sondern den UGL. Der WE UA/FA macht keinen UGL.
Dass anschl. der UL1/FL1 und 2 stattfinden, ist davon unbenommen.
Autor Eisensoldat
 - 21. Mai 2021, 14:38:02
Rlf,

ich glaube wir reden von 2 verschiedenen Dingen. Der Wiedereinsteller mit GA hat seinen Dienstantritt in der Stammeinheit, der ungediente direkt an der Ausbildungseinheit, oder?
Zumindest war es bei mir so: der Wiedereinsteller LUT kam zu mir fuer ein paar Wochen, also meine Einheit war die Einheit/Ort des Dienstantrittes. Dann wurde er aber auf denr egulaeren UA/FA-Lehrgang nach Appen geschickt, an dem er von Anfang an teilgenommen hat. Wir hatten nicht die Option, ihn z.B. nur auf Teil 2 zu schicken... Ich hoffe mal wir haben da nix falsch gemacht...
Autor Ralf
 - 21. Mai 2021, 13:54:19
ZitatDa darf dann der Wiedereinsteller teilnehmen.
Ich schreibe nun nicht nochmal, wie die Festlegung für die LUT ist, bitte nicht so verallgemeinert schreiben.
Autor Eisensoldat
 - 21. Mai 2021, 13:14:29
Grundsaetzlich ist es ja so, dass niemand an einem Lehrgang teilnehmen DARF, der zu einer ATB fuehrt, die man bereits hat. Also wenn der TE bereits Soldat SK ist, darf er gar nicht  an einer GA (also wie sie von ungedienten Mannschaftern gemacht wird) teilnehmen. Ein UA/FA Lehrgang ist aber keine GA sondern ein Lehrgang der zur ATB Uffz bzw Fw fuehrt. Da darf dann der Wiedereinsteller teilnehmen. Die INHALTE des "Anfangsteils der FA-Ausbildung und der GA decken sich wahrscheinlich zu sehr grossen Teilen, das G36 z.B. wird halt nun mal ueberall gleich zerlegt und zusammengesetzt........
Autor Ralf
 - 21. Mai 2021, 06:52:52
Grds kann man sagen, in der Taxonomiehöhe und wie ich mit den Leuten umgehe, d.h. bspw. lasse ich mehr Führen oder führe ich die Grp selber.
Und dann ggf. noch abweichende Inhalte (Vorgesetztenfunktionen, Führungsverhalten...).
Denke, dass es oft sprachlich ungenau gesehen wird.
Autor Iceman_77
 - 20. Mai 2021, 22:28:51
Zitat von: F_K am 20. Mai 2021, 20:16:40
Das Heer integriert Teile der GA in die UA / FA Ausbildung - daher machen die UA / FA KEINE GA sondern einen Teil 1 UA / FA Lehrgang.

Servus,

aus persönlichem Interesse würde ich gern wissen worin dann genau der Unterschied liegt?

Im Anschreiben meiner Kompanie wurde zwar dieser Teil offiziell als "Grundmodul" für den UA/FA-Lehrgang betitelt, es wird aber bei uns in allen vorgesetzten Ebenen nur von der Grundausbildung gesprochen. Uns gegenüber wurde auch mehrfach kommuniziert, das es eine Rekrutenbesichtigung gibt. Wo liegt da also der Unterschied? Oder drücken sich die Vorgesetzten nur ungenau aus?

Wir haben halt im UA/FA-Btl von allem etwas dabei: Wiedereinsteller, Ungediente sowie Kameraden (UA), die Teile der Grundausbildung (wegen Krankheit etc.) nicht komplett absolviert hatten. Denen fehlt z.B. nur die Rekrutenbesichtigung und holen diese im UA/FA-Btl nach.

Und irgendwie kriegt man von allen Seiten (Einplaner, Ausbilder, usw.) teils widersprüchliche Aussagen zu dem Thema und aus der Praxis heraus bekommt man den Eindruck das da sehr viel Ermessensspielraum herrscht.


Autor F_K
 - 20. Mai 2021, 20:16:40
@ EOD:

Mache es bitte nicht "schlimmer" ..

Was jemand sagt und was jemand versteht und dann wiedergibt, sind schon 3 Dinge ...

Die ATB ist Soldat SK und wird von allen TSK / OrgBereichen "anerkannt".

Das Heer integriert Teile der GA in die UA / FA Ausbildung - daher machen die UA / FA KEINE GA sondern einen Teil 1 UA / FA Lehrgang.

(Hinweis - die Antwort auf eine Belehrung ist eher "Jawohl, verstanden"  - und keine Widerrede - gerade wenn die eigene Sachkenntnis gering ist).