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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 23. Mai 2021, 09:21:25
Du wirst in deinem jetzigen Dienstgrad für die neue Laufbahn zugelassen. Dann wird von Amts wegen geprüft, ob eine Nachbeförderung erfolgen kann.
Autor NikiRu
 - 23. Mai 2021, 08:47:53
Ok verstehe,
Steht nicht in der Vororientierung mit welchem Dienstgrad ich eingestellt/übernommen  werde?
Autor Ralf
 - 22. Mai 2021, 20:06:56
Laufbahnwechsel erst einmal abwarten. Dann erst erfüllst du die Voraussetzungen für eine Nachbeförderung und dann kannst du in die Beförderungsreihenfolgen eingereiht werden. Also wird es dann idR mind. 1-2 Monate dauern.
Autor NikiRu
 - 22. Mai 2021, 19:48:08
Ab wann könnte ich den Antrag auf Nachbeförderung denn stellen?
Wenn ich versetzt wurde oder schon wenn ich auf meiner Vororientierung sehe dass ich als Stuffz FA anfangen soll?
Autor F_K
 - 22. Mai 2021, 16:19:04
Es kommt auf den Dienstposten an ...
Autor NikiRu
 - 22. Mai 2021, 16:04:03
Also müsste ich wenn es richtig laufen würde zum Antritt des neuen Dienstpostens zeitnah zum Feldwebel befördert werden richtig? Vielen Dank für die ausführliche Information LwPersFw
Autor LwPersFw
 - 21. Mai 2021, 20:12:21
Zitat von: Ralf am 21. Mai 2021, 06:47:31
Doch das geht, da hat dein "mir wurde gesagt" nicht richtig gelesen, steht in der A-1340/49, Nr. 618.


Und hat seine Grundlage in der SLV

"§ 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung

(6) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 kann zum Feldwebel befördert werden, wer sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befindet und die nach Absatz 2 geforderten Voraussetzungen für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Feldwebel erfüllt."

Und wenn der Dienstposten frei und besetzbar ist, stellt sich nicht die Frage nach dem "kann"...

... um eine Gleichbehandlung zu diesen Soldaten zu gewährleisten

"(4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Abs. 1 kann zum Unteroffizier befördert werden, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und die nach Absatz 1 Nr. 1 geforderten Voraussetzungen für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier erfüllt.


(5) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Abs. 1 kann zum Stabsunteroffizier befördert werden, wer sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befindet und die nach Absatz 1 Nr. 2 geforderten Voraussetzungen für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier erfüllt."

Sollte die Nachbeförderung nicht erfolgen, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Nachbeförderung zum Fw.

(keine Beschwerde!)

Begründung:
Die SLV i.V.m. A-1340/49 und dem verfügbaren Dienstposten.



Autor SolSim
 - 21. Mai 2021, 19:49:40
Zitat von: NikiRu am 21. Mai 2021, 19:11:41
Ich bin zum Glück schon auf einen Dienstposten geplant.
Ich dachte das mit mir dem Bedarf bezieht sich auf den Bedarf des Dienstgrades, nicht auf den Bedarf des Dienstposten.

Dann sollten Sie noch ein Personalgespräch beantragen und den Sachverhalt mit ihren Personalführer besprechen..
Autor NikiRu
 - 21. Mai 2021, 19:11:41
Ich bin zum Glück schon auf einen Dienstposten geplant.
Ich dachte das mit mir dem Bedarf bezieht sich auf den Bedarf des Dienstgrades, nicht auf den Bedarf des Dienstposten.
Autor Ralf
 - 21. Mai 2021, 15:29:29
Das mit dem Bedarf kann ein Problem werden, weil ja sehr zeitnah ein Fw-DP zur Verfügung stehen müsste und oftmals gibt es dafür bereits Regeneranten.
Autor NikiRu
 - 21. Mai 2021, 14:00:09
Vielen Dank Ralf,
So habe ich das auch gesehen, ich habe Die 618 auch angesprochen. Wurde aber wieder anders ausgelegt. Dann steht mir nur noch das" können bei Bedarf,, im Wege.
Vielen Dank für die Bestätigung.

Grüße
Autor Ralf
 - 21. Mai 2021, 06:47:31
Doch das geht, da hat dein "mir wurde gesagt" nicht richtig gelesen, steht in der A-1340/49, Nr. 618.
Autor NikiRu
 - 21. Mai 2021, 05:58:56
Grüßt euch,

Ich bin aktiver Soldat und wechsel von der Laufbahn der Mannschaften in die Laufbahn der Feldwebel.
In der Verwendung als Transportfeldwebel.
Ich habe einen Meisterbrief als Kraftverkehrsmeister.
Nun lautet meine Frage: Werde ich aufgrund des Meisterbriefes direkt Feldwebel oder Stuffz FA.
Mir wurde gesagt nur Neueinsteller profitieren von der Beförderung direkt zum Feldwebel, da in der Vorschrift nur etwas geschrieben steht von ,,Einstellung als Feldwebel" und nicht Übernahme als Feldwebel. Natürlich nur wenn man einen Meisterbrief in dem Bereich in dem man die Feldwebellaufbahn einschlagen möchte hat.