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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 28. Mai 2021, 19:10:08
1. Ja, woher soll er denn es sonst wissen?
2. Es kommt nicht darauf an "wie strak sie frequentiert sind", sondern ob du dich da in der Eignungsreihenfolge durchsetzen würdest.
3. Nein, siehe oben, es kommt darauf an, ob du dich in diesem Bereich auch durchsetzen würdest, Art 33 (2) GG gilt auch da.
4. Nein, das wäre dann Germersheim oder Roth.
Autor KlausP
 - 28. Mai 2021, 17:23:55
Zitat... Wenn ich umgeplant werde zu den Objektschützern der Luftwaffe, bleibt der Ort der GA (in meinem Fall Schwarzenborn) gleich? ...

Nein.
Autor DerLuftikus
 - 28. Mai 2021, 17:18:31
Hallo!

Ich hab eine Einplanung bekommen als OA, 13 Jahre, Fernmeldetruppe mit Dienstantritt am 01.07.2021. Weine Wunschverwendung Jäger konnte nur mit einer Warteliste entsprochen werden, was ich ablehnte und mich für eine Direktzusage als Fernmelder entschied. Das tat ich aus dem Grund, da zwei Bekannte von mir abgeraten haben nach Möglichkeit eine Warteliste zu nehmen. Zudem habe ich mich bezüglich dieser Verwendung mittlerweile noch intensiver beschäftigt und festgestellt: Damit werde ich sehr wahrscheinlich nicht glücklich.  :(

Lange rede kurzer Sinn: Eingeplant als Fernmelder, unglücklich mit der Verwendung.
Wunschverwendungen: Jägertruppe, Panzergrenadiertruppe, Heeresaufklärungstruppe oder Objektschutztruppe

Frage:

  • Ist es sinnvoll sich beim Einplaner zu melden und zu fragen, ob einer der Verwendungen noch frei wäre und ob man wechseln darf
  • Wie stark sind die oben aufgelisteten Wunschverwendungen ausgelastet?
  • Ich habe gehört man kann tauschen, wenn sich um einen Tauschpartner kümmert. Gibt es dafür, vielleicht sogar hier, Foren, wo man so einen Tausch anbieten kann?
  • Wenn ich umgeplant werde zu den Objektschützern der Luftwaffe, bleibt der Ort der GA (in meinem Fall Schwarzenborn) gleich? Bzw. Ist es egal welche Teilstreitkraft man in der GA ist?

Danke für die Hilfe!