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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 03. Juni 2021, 14:34:01
Ich vermute, dass der neue TrTl sich den Reservisten erst einmal angucken möchte, bevor er beordert wird. So kann man das bei einer dreimonatigen Übung dann gleich mit dem PersMob besprechen, dass er nach einem Monat die Beorderung beantragt und gleich eine BU mit.
Aber wie gesagt: ansprechen und klar den Wunsch formulieren.
Autor F_K
 - 03. Juni 2021, 14:09:54
Die einfache Antwort IST schon gegeben.

NUR in Absprache mit dem PersFhr kann ggf, bei der Länge der RDL, eine Beurteilung während der RDL angefordert werden.
Autor Spiritus
 - 03. Juni 2021, 13:27:49
Zitat von: F_K am 03. Juni 2021, 12:53:12
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - hier ist der Personalführer der richtige Ansprechpartner - und nur der.
Dürfte dann wohl der sinnvollste Weg sein, wenn es keine einfache Antwort gibt. Danke für die Anregung.
Autor F_K
 - 03. Juni 2021, 12:53:12
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - hier ist der Personalführer der richtige Ansprechpartner - und nur der.
Autor Spiritus
 - 03. Juni 2021, 12:32:03
Zitat von: wolverine am 03. Juni 2021, 12:11:07
Wie lange soll die RDL denn dauern?
Geplant sind über 3 Monate.

Zitat von: F_K am 03. Juni 2021, 11:55:28
Ohne Beorderung ist KEINE Beförderung möglich - also wird von BAPers auch KEINE Beurteilung angefordert - damit fehlt dann eine zweite Voraussetzung für eine Beförderung.
Beorderung und Beurteilung als Erfordernisse sind mir bekannt. Die Frage zielte darauf ab, zu welchem Zeitpunkt die Beorderung vorliegen muss (Beginn RDL, oder auch beginnend während der laufenden RDL). Mea culpa, wenn das aus dem Ursprungsbeitrag nicht ausreichend ersichtlich war.
ZitatMit dem zweiten Punkt ist der Fall angesprochen,  dass jemand nicht auf seinem Beorderungsdienstposten übt, sondern auf einem gleich hoch dotierten Dienstposten, für den er auch ausgebildet ist.
Danke für die Erklärung. Ohne bereits bestehende Beorderung wird also auch hier nicht gezählt?

ZitatDaher:
- umgehend beordern lassen
- Absichten dem PersFhr kommunizieren

... und daran denken - Bestenauslese und Leistungsprinzip - aus Mindestdingen leitet sich kein Anspruch ab.
Der Zeitmangel ist hier das mögliche Problem, da alles eben sehr zeitnah ablaufen soll. Mit ausreichendem Vorlauf wäre eine rechtzeitige Beorderung natürlich einfacher umsetzbar.
Anspruchdenken ist bei mir hier nicht vorhanden. Aber ich möchte auch keine Möglichkeiten "verschenken", weil (vereinfacht formuliert) eventuell nicht rechtzeitig ein Kreuz an der richtigen Stelle gesetzt wurde.
Autor wolverine
 - 03. Juni 2021, 12:11:07
Wie lange soll die RDL denn dauern?
Autor F_K
 - 03. Juni 2021, 11:55:28
Ohne Beorderung ist KEINE Beförderung möglich - also wird von BAPers auch KEINE Beurteilung angefordert - damit fehlt dann eine zweite Voraussetzung für eine Beförderung.

Mit dem zweiten Punkt ist der Fall angesprochen,  dass jemand nicht auf seinem Beorderungsdienstposten übt, sondern auf einem gleich hoch dotierten Dienstposten, für den er auch ausgebildet ist.

Daher:
- umgehend beordern lassen
- Absichten dem PersFhr kommunizieren

... und daran denken - Bestenauslese und Leistungsprinzip - aus Mindestdingen leitet sich kein Anspruch ab.
Autor Spiritus
 - 03. Juni 2021, 11:18:57
Guten Tag!
Bei mir ist zeitnah die Heranziehung als Reservedienst Leistender geplant.
Als Ergebnis dieser Dienstleistung wäre grundsätzlich eine Beförderung möglich (A10 zu A11/12), da die gem. A-1340/49 Nr. 318 geforderten Mindestdienstzeiten (Zeit seit Ernennung zum Offizier und auch Wehrdienstdauer in Tagen) erreicht bzw. überschritten werden dürften.
Mir ist natürlich bekannt, dass die Beorderung auf einem höher bewerteten Dienstposten und eine postive Beurteilung für eine Beförderung notwendig sind.

Meine konkrete Frage ist nun, zu welchem Zeitpunkt die Beorderung vorliegen muss, damit die Tage zählen und auch eine Beurteilung angefordert wird. Muss die Beorderung zum Dienstantritt vorliegen, oder reicht es, wenn diese während der Dienstleistung erfolgt? A-1340/49 Nr. 310 sagt
ZitatWehrdienstleistungen  sind  auf  die  geforderte  Wehrdienstdauer  sowohl  im  bisherigen  als  auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
•   in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
•   in einer Verwendung, für die der Reservistin oder dem Reservisten die erforderliche Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) zuerkannt wurde oder
•   im Rahmen der Aus-, Fort-  und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.
Demnach könnten nach Variante 2 also auch Tage ohne Beorderung zählen, oder lese ich dort ein "oder" zwischen Var. 1 und 2, wo ein "und" gemeint ist?
Hintergrund der Frage ist, dass die Heranziehung so zeitnah erfolgen soll, dass möglicherweise bis dahin keine Beorderung erfolgt sein wird.

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten - und/oder Verweise zu bestehenden Forenbeiträgen, die die Frage beantworten. Gefunden habe ich mit Suchfunktion und Durchblättern leider keine Antwort.