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Autor wolverine
 - 24. Juni 2021, 16:34:45
Und was soll das bringen? Stur stellen und nie mehr Schießen?
Bei einer Neuausstellung muss doch erklärt werden, wer was schon geschossen hat. Nichts anderes versucht man hier. Mit schuld hat das doch nichts zu tun.
Autor Barko
 - 24. Juni 2021, 16:26:48
Mal ne kurze frage für mein verständnis.

Sie haben damals ein Schießbuch gehabt und ordnungsgemäß abgegeben?
wenn das der Fall ist, dann hat quasi die BW ihr Schießbuch verloren und nicht sie. Deswegen liegt (in meinem augen) die problemlösung um die neuen eintragungen nicht bei ihnen, sondern bei der BW. sie haben ja zu 100% nix falsch gemacht.
Autor Andyxmas
 - 24. Juni 2021, 11:43:59
Ich fasse mal zusammen (und berichtigt mich mal wenn ich da was vielleicht völlig verkehrt auffasse mir haben da paar Punkte im Ausgangsthread gefehlt)

a) Normalerweise werden die alten Übungen überhaupt nicht gebraucht. Denn man fängt "eigentlich" von vorne an. Was sollen denn "Neueinsteiger" sonst machen?

b) Wenn man dann in die G36 Regelung rein schaut findet man in der aktuellen Regelung auf Seite 91:
das komplette Ausbildungsprogramm welches benötigt wird im AGSHP >
Dieses muss vorab geschossen sein.
(Ja auch ich als Schießausbilder, alt mit jahrelang Leitender auf diversen Schießbahnen wurde bei Umschulung auf Schießausbilder, neu durch dieses Programm gejagt > Hat auch nicht geschadet und grade als Ausbilder weiß man dann den kompletten Ablauf)

Trennung  >>> Und wenn ich es Recht verstanden habe um den Punkt geht es jetzt?

Denn sie müssen dann im folgenden sowieso mit G-GL1 gemäß Ausbildungsprogramm anfangen denn diese ist die GRUNDvorraussetzung für alle weiteren G-GLxx und G-NB Übungen.
Haben Sie denn mit denen angefangen?
Oder Direkteinstieg G-NB-I > was eigentlich nicht geht. 
Denn G-NB-I hat Vorraussetzung G-GL1 erfüllt. Punkt. (da 2007 sicher noch nicht geschossen > Keine Vorraussetzung außer sie haben die G-GL-1 angefangen jetzt das stand leider nicht im Anfangspost)


So Lösungsansatz  natürlich NUR wenn der AGSHP Nachweis fehlt >
Sollte die G-GL1 fehlen > NOCHMAL von Vorne wenn man rein nach Vorschrift geht denn die G-NB1 darf kein Datum VOR der G-GL1 haben


Sie haben ja sicherlich von xxxx - 2007 jedes Jahr ihre IGF Leistungen erbracht > G36-S9(Wü) war da noch Pflicht für Mannschafter bis UmP (außer Sani und Offz ich weiß  ;) ) >
Die G36-S9-(WÜ) hatte als Grundvorrausetzung die Sichere Handhabung der Handwaffe welche mit den ganzen G36-S1 - G36-xxx nachgewiesen wurden > ERGO > haben sie irgendwo einen Nachweis über die G36 IGF Leistung (S1, PersonalFw, Grundakte) dann dienstliche Erklärung > Habe am um letzmalig meine G36 IGF Leistung erfüllt > G36 S9 Wü hat gemäß (Regelung Schießen mit Handwaffen raussuchen > NICHT Schießausbildung mit Handwaffen) folgende Vorrausetzungen > Käse erledigt.

Lösungsansatz ist aber keine rechtliche, juristisch unanfechtbare Lösung falls jetzt gleich der Rechtsberater oder Hobbyjurist um die Ecke kommt > es ist lediglich ein Möglichkeit des Handelns.

Sicherer wäre der Ansatz gewesen das komplette Programm ordentlich durchzuführer > KEIN Angriff gegen den Threadersteller > Das muss sich absolut der Leitende auf die Agenda schreiben. Jemanden ohne Vorraussetzung an einem Schießen teilnehmen lassen > "doof" gelaufen bzw grundsätzlich falsch.
Ja ich weiß die Leitenden müssen mittlerweile ein Haufen Zeug prüfen (Helm, Schießbrille, Schießvorraussetzung, Trockentraining vorab)  aber das ist nunmal so.


PS:
Das ist so mein Ding aber kurzer Hinweis > Es gibt kein NSAK mehr > Es ist nämlich kein "Neues SchießausbildungsKonzept" mehr sonder das heißt gemäß Regelung schon seit einiger Zeit "Schießausbildung mit Handwaffen"
Dieses NSAK ist nur leider immernoch im Kopf da der Befehl (2015 wars glaub Generalinspekteur Bw) bis heute nicht von allen umgesetzt wurde sich umschulen zu lassen.
Deswegen springen immernoch Soldaten rum die nach der "Schießen mit Handwaffen > Für Reservisten und Nicht umgeschultes Personal" eine extra Behandlung beim Schießen nötig machen.

Autor Bumblebee
 - 12. Juni 2021, 20:53:43
Zitat von: ulli76 am 11. Juni 2021, 21:35:03
Naja- jetzt hast ja geschossen, dann sind die Übungen auch im Schießbuch zu dokumentieren. Der Fehler ist ja VORHER passiert.

Genau DAS.

Dieses ganze Rumgeduckmäuser aka "dienstliche Erklärung" dient wieder nur dazu, den Fehler des Leitenden zu kaschieren und jeglichen Arbeitsaufwand / jegliche Verantwortung auf den Einzelschützen abzuwälzen. Wenn wir das endlich flächendeckend abstellen, können wir uns vielleicht irgendwann wirklich "moderner Arbeitgeber" nennen.
Autor bayern bazi
 - 12. Juni 2021, 06:45:52
hast du damals die Schützenschnur bekommen und noch das Zeugnis ??

dann hast du zumindest dee

G36 -   GS9Wü

und Die  P8  - Gs2 und GS3 Wü

oder MG - GS 3 und 4 GS Wü

geschossen
Autor ulli76
 - 11. Juni 2021, 21:35:03
Naja- jetzt hast ja geschossen, dann sind die Übungen auch im Schießbuch zu dokumentieren. Der Fehler ist ja VORHER passiert.
Autor H00digan
 - 11. Juni 2021, 21:13:14
Okay das passt überein! Denn müssen die Übungen ja passen! Denn müsste ich die ja auch geschossen haben
Autor Erdmann
 - 11. Juni 2021, 19:03:26
Das ist der Zeitrahmen 2006/2007
Autor H00digan
 - 11. Juni 2021, 19:00:05
Vielen vielen Dank,

Das könnte zumindest mal eine Möglichkeit sein! Denn werde ich dort mal nachfragen!
Wie lange liegt denn diese Dienstzeit zurück?
Ich habe ebenfalls noch mit dem mg 3 gearbeitet und müsste diese Übungen ebenfalls geschossen haben
Autor Erdmann
 - 11. Juni 2021, 18:52:44
Dazu noch ein Einwurf von mir:

Zwischen meiner Grundwehrdienstzeit und meiner Wiedereinstellung lagen ebenfalls knapp 13 Jahre, die ich nicht in der Bundeswehr verbracht habe. Wenige Wochen nach meiner Wiedereinstellung lag ein Umschlag in meinem Briefkasten, der u.a. meine alte Erkennungsmarke sowie mein altes Schießbuch enthielt. Ich war einigermaßen überrascht darüber, habe dies aber dankend zur Kenntnis genommen. Ich habe zwar ein neues Schießbuch, das alte aber immer mehr oder minder griffbereit für eben solche Fälle (im neuen Buch stehen ausschließlich nSAK Übungen).

Worauf ich hinaus will: Zumindest in meinem Fall sind diese Dokumente auch während einer 13-jährigen Abstinenz nicht verloren gegangen. Den Umschlag erhielt ich von meinem S1. Wie der daran gekommen ist und wieso die "aufgetaucht" sind habe ich natürlich nicht hinterfragt, wieso auch. Aber in Ihrem Fall könnte dies vielleicht ein weiterer Tipp sein, beim S1 mal nachzuhaken ob an die alten Unterlagen noch ranzukommen ist.
Einige hier wissen mit Sicherheit wo solche Danke nach dem Ausscheiden gelagert werden.

Die Übungen die ich in den ersten 9 Dienstmonaten geschossen habe liste ich Ihnen aber dennoch mal auf, vielleicht hilft's ja:

G36 im AGSHP:
G36 - S - 1
G36 - S - 2
G36 - S - 3
G36 - S - 4

G36:
G36 - S - 1
G36 - S - 5
G - W - 1
G36 - S - 9 (SÜ)
G36 - S - 9 (SÜ) Rot

P8:
P - S - 1
P - S - 2
P - W - 1
P - S - 2 (WÜ)

MG3:
MG3 - S - 1
MG3 - S - 2
MG3 - S - 3
MGPz - SÜ
Autor stclv
 - 11. Juni 2021, 18:19:38
Ist das alte Schießbuch verloren? Es kann auch ganz banal in Ihrer Akte eingeheftet sein. Da wir damals im Chaos der Standortschließung keine Aufforderung bekamen verblieben die Bücher in unserem Besitz.
Autor H00digan
 - 11. Juni 2021, 15:39:03
Naja an sich habt sie alle recht! Die schießbücher wurden heute erst eingesammelt um das rein zu schreiben!
Autor HubschrauBär
 - 11. Juni 2021, 15:04:38
Bevor sie eine dienstliche Erklärung abgeben, die möglicherweise falsch ist empfehle ich einfach eine Meldung an ihren Teileinheitsführer.

Der Leitende hat ja hier offensichtlich den Fehler gemacht. Sollen doch doe Verantwortlichen klären, ob die alten Übungen als geschossen "angenommen" werden oder die Ausbildung mit den entsprechenden Vorübungen eben wiederholt werden.

Ich würde mir den Schuh mit der dienstlichen Erklärung nicht anziehen, wenn ich es nicht 200%ig sicher weiss.
Autor F_K
 - 11. Juni 2021, 15:04:23
3 Anmerkungen:

1.) Als Leitender lässt man sich ggf. die Übungen "melden", dann ist man sauber.

2.) Wenn Voraussetzungen tatsächlich fehlen, darf nicht geschossen werden.

3.) Ein Kopie / Foto des Schießbuches auf dem Smartphone hilft da weiter ...
Autor H00digan
 - 11. Juni 2021, 14:32:06
Ja okay denn werde ich den kameraden am Montag gleich mal ansprechen darauf!