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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: alpha_de am 24. Juni 2021, 10:58:38
Zur Beschwerde gegen ärztliche Maßnahmen
zrms.bundeswehr.org, C-2162/3
Zitat von: Typ87 am 24. Juni 2021, 10:15:55
-Was habe ich dann für Möglichkeiten meine Leberflecke entfernen zu lassen? Das geht dann ja nur noch bei einem zivilen Arzt auf eigene Kosten?
Zitat von: Typ87 am 24. Juni 2021, 10:15:55
-Kann ich die Einschätzung und Nicht Behandlung der Truppenärzting annfechten? Wenn ja, wie?
Zitat von: ulli76 am 24. Juni 2021, 06:26:04
Nein, kannst du nicht. Kein Arzt ist verpflichtet, eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme durchzuführen.
Ein Überweisung zum zivilen Arzt kannst du übrigens auch nicht bekommen. Damit wäre eine Kostenübernahme verbunden und das ist in diesem Fall ausgeschlossen
Zitat von: BulleMölders am 24. Juni 2021, 07:39:41
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Maßnahme müsste aber doch möglich sein oder nicht? Wenn ja, dann sollten Sie als aktiver Soldat wissen bei wem sie eine Beschwerde einzureichen haben.
Ob diese Beschwerde dann Erfolg hat oder nicht ist davon ja erstmal unabhängig.
Zitat von: Andi8111 am 24. Juni 2021, 09:03:35
Das wird ne tolle Beschwerde:
,,Die Fachärztin für Dermatologie will die Muttermale nicht entfernen, weil es keinen medizinischen Grund gibt. Ich will das aber! Menno!!!"
Zitat von: KlausP am 24. Juni 2021, 09:05:59Zitat... Bei wem genau und wie kann ich mich gegen dieses "Urteil" und die Nicht Behandlung beschweren? ...
Nach drei Jahren als Soldat sollte man das wissen, es sei denn, man hätte in der GA beim Thema ,,Beschwerderecht" tief und selig gepennt.
Zitat von: F_K am 24. Juni 2021, 09:59:33
Fassen wir emotionslos zusammen:
- Ein Soldat, der sich beschwert fühlt, kann Beschwerde einreichen, im Zweifelsfall bei seinem DV (der dann weiterleitet).
- Eine Ärzten am BwK ist KEINE Truppenärztin
- Eine Überweisung der TrÄrztin zu Abklärung an den Facharzt ist sachgerecht, eine Einschätzung dieser "dass eine Entfernung kein Problem sei" steht nicht im Widerspruch zur Ansicht im BwK.
- kosmetische Behandlungen sind kein Bestandteil der UTV - diese Behandlung darf also nicht durchgeführt werden.
Zitat... Bei wem genau und wie kann ich mich gegen dieses "Urteil" und die Nicht Behandlung beschweren? ...