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Zitat von: HubschrauBär am 27. April 2021, 20:17:55Zitat von: LwPersFw am 27. April 2021, 18:55:06Zitat von: HubschrauBär am 27. April 2021, 18:07:12
Auch interessant finde ich u.A. auch, dass unveränderliche Merkmale (Tätowierungen?) mit entsprechenden Symbolen sogar von der Wehrpflicht ausschließen.
Nicht von der Wehrpflicht, die es aktuell ja nicht gibt...
Aber von der Einstellung/Berufung als FWDL/SaZ/BS
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63988.0.html
Doch, auch von der Wehrpflicht, bzw. vom Wehrdienst.Zitat§ 10 beschreibt die Ausschlussgründe vom Wehrdienst.
Artikel 12
Änderung des Wehrpflichtgesetzes
§ 10 des Wehrpflichtgesetzes ... wird wie
folgt geändert:
1. In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
2. Folgende Nummer 4 wird angefügt:
,,4. wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit den Vorgaben der Rechtsver-
ordnung nach § 4 Absatz 4 des Soldatengesetzes nicht vereinbar sind."
Selbige ist selbstverständlich noch in Kraft.
Vereinfacht gesagt: Die Durchführung des Wehrdienstes ist derzeit auf den Spannungs- & Verteidigungsfall beschränkt.
Zitat von: LwPersFw am 27. April 2021, 18:55:06Zitat von: HubschrauBär am 27. April 2021, 18:07:12
Auch interessant finde ich u.A. auch, dass unveränderliche Merkmale (Tätowierungen?) mit entsprechenden Symbolen sogar von der Wehrpflicht ausschließen.
Nicht von der Wehrpflicht, die es aktuell ja nicht gibt...
Aber von der Einstellung/Berufung als FWDL/SaZ/BS
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63988.0.html
Zitat§ 10 beschreibt die Ausschlussgründe vom Wehrdienst.
Artikel 12
Änderung des Wehrpflichtgesetzes
§ 10 des Wehrpflichtgesetzes ... wird wie
folgt geändert:
1. In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
2. Folgende Nummer 4 wird angefügt:
,,4. wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit den Vorgaben der Rechtsver-
ordnung nach § 4 Absatz 4 des Soldatengesetzes nicht vereinbar sind."
Zitat von: HubschrauBär am 27. April 2021, 18:07:12
Auch interessant finde ich u.A. auch, dass unveränderliche Merkmale (Tätowierungen?) mit entsprechenden Symbolen sogar von der Wehrpflicht ausschließen.