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Autor BulleMölders
 - 08. Juli 2021, 08:16:57
Der Industriemeister scheint aber für die vorgesehene Verwendung keine Relevanz zu haben:
Zitat von: TC2021 am 07. Juli 2021, 17:09:53
Ich hab eine Ausbildung im Einzelhandel abgeschlossen danach in die Logistik gewechselt Dann den Industriemeister
für Lagerwirtschaft gemacht und nicht mehr direkt im Einzelhandel gearbeitet sondern in der Logistik.

Autor Rekrut84
 - 07. Juli 2021, 22:52:53
Sofern nicht schon Punkt a) zutrifft und er einen Realschulabschluss hat. Dann sind nach meinem Verständnis die 2 Jahre egal.
Ebenfalls stellt sich die Frage ob die hauptberuflich Zeit in der Lagerwirtschaft nicht auch angerechnet werden kann.

Ferner stellt sich mir die Frage, ob versucht wurde eine Einstellung als Fw zu erwirken auf Basis des Industriemeistern.
Autor KlausP
 - 07. Juli 2021, 18:40:26
In der Neufassung der SLV steht im § 19(1) Nr.2:

Zitat... 2.
mit dem Dienstgrad ,,Stabsunteroffizier", wer
a)
mindestens den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und zusätzlich über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss verfügt oder
b)
mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt, zusätzlich über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss verfügt und eine dieser nach Fachrichtung und Schwierigkeit vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren nachweist, ...
Und das von mir fett markierte ist wohl neu aufgenommen worden.
Autor Andi8111
 - 07. Juli 2021, 18:02:27
Stimmt, da war ich falsch gelegen. Nach insgesamt 36 Monaten Dienstzeit und dem Bestehen des Feldwebellehrgangs. Danke Klaus!
Autor KlausP
 - 07. Juli 2021, 17:59:45
Zitat... Nach einem jahr werden Sie StUffz und nach bestandender Meisterprüfung oder dem Äquivalent dazu Fw. ...

Ich denke eher nach bestandenem Feldwebellehrgang. Die Meisterqualifikation erfolgt erfolgt erst später.
Autor Andi8111
 - 07. Juli 2021, 17:55:12
Schlagen Sie doch mal Fremdwörter, die Sie nicht verstehen, in einem Duden nach. Das hilft ungemein bei der Allgemeinbildung. Und zwischen Satzende und Satzzeichen werden KEINE Leerzeichen eingebracht.

Das ist für die geplante Stelle KEIN Problem. Und man muss in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes nur ein Jahr im Dienstgrad eine Unteroffiziers verbringen und wird dann zum Stabsunteroffizier befördert.
Autor TC2021
 - 07. Juli 2021, 17:51:10
Okay dachte da müsste man 2 Jahre dienen bis man StUffz wird. Meister hab ich ja aber in einem anderen beruflichen Bereich . Was meinen Sie mit Äquivalent ?
Ist das für die eingeplante Stelle dann kein Problem
Autor Andi8111
 - 07. Juli 2021, 17:46:04
Na dann. Dann werden Sie im Zweifel zum Uffz(FA) ernannt. Und das war es. Macht kaum einen Unterschied aus. Nach einem jahr werden Sie StUffz und nach bestandender Meisterprüfung oder dem Äquivalent dazu Fw.
Autor TC2021
 - 07. Juli 2021, 17:44:09
Nein. Gab die AGA erst angefangen.

Autor Andi8111
 - 07. Juli 2021, 17:42:28
Das hab ich nicht gefragt. SIND SIE SCHON ERNANNT WORDEN ZUM StUffz???
Autor TC2021
 - 07. Juli 2021, 17:39:01
Hallo Andi
Ja in meiner Einplanung steht Dienstgrad StUffz drin. Und auf einmal heisst es dass es geprüft werden muss, weil mir 2 Jahre Berufserfahrung im Einzelhandel fehlen .
Autor Andi8111
 - 07. Juli 2021, 17:27:50
Danke Ralf. Aber trotzdem müsste er ja einen vorläufigen DG haben. Den wird man im Nachhinein doch nicht mehr ändern. Zumal die Bemessung des EinstiegsDG ja durch das BAPersBw vorher stattfand.
Autor Ralf
 - 07. Juli 2021, 17:20:33
Die Fw-Eignung hat damit ja nichts zu tun.
Und mit deiner Stelle hat das doch auch nicht szu tun, du bist ja Feldwebelanwärter und das ist unabhängig davon, ob nun Schütze, Uffz oder StUffz ist.

Zitat von: Andi8111 am 07. Juli 2021, 17:16:24
Wurden sie schon ernannt?
Ehemals Eignungsübender (das gibts ja nicht mehr), neu in der SLV unter § 5 (4) geregelt.
Autor Andi8111
 - 07. Juli 2021, 17:16:24
Wurden sie schon ernannt?
Autor TC2021
 - 07. Juli 2021, 17:09:53
Als StUffz/FA auf FW Stelle eingeplant , jetzt steht StUffz in den Sternen wegen Berufserfahrung.

Ich hab eine Ausbildung im Einzelhandel abgeschlossen danach in die Logistik gewechselt Dann den Industriemeister
für Lagerwirtschaft gemacht und nicht mehr direkt im Einzelhandel gearbeitet sondern in der Logistik.
Bin grade in der AGA und jetzt hieß es ob ich überhaupt als StUffz eingestellt werden kann . Dies wird jetzt wohl von oberer Stelle geprüft

Was wenn ich jetzt auf den Uffz runter Falle, was passiert dann mit meiner eingeplanten Stelle ?
Und vor allem auch mit meiner erlangten FW-Eignung.