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Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 20:23:23
Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.
ZitatEinen Anspruch auf dienstlich bereitgestellte Unterkunft haben Sie ja mit Ü25 nicht mehr.
Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 20:23:23
Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.
Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 13:45:07
Jetzt habe ich es verstanden.
Danke!
Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 12:38:10
Danke für die Tabelle, ist zwar nicht 1:1 die gleiche die ich im Kopf habe, denn diese wurde nicht nochmal unterteilt in 2 Arten von Beträgen, aber besser als nichts.
Also muss ich als Mannschafter quasi für eine 1 Mann Stube knapp 165€ zahlen? ( denn ich weiß nicht wofür UPI steht, auch wenn dort paar Sachen genannt werden, werde ich aus den Vorschriften nicht ganz schlau. Und weiß nicht ob dieses " UPI " auf mich zutrifft ) Finde ich ganz schön happig für die Ausstattung die meine Stube hat.Des Weiteren wieso müssen Offiziere weniger zahlen in der GU für eine Einzelstube, als ein Mannschafter obwohl deren Besoldung höher ist? Liegt das an dem Unterschied zwischen GU und UPI?
Zitat von: Hades am 08. Juli 2021, 20:35:40
Tag,
ich weiß der post ist etwas älter, da es aber zu meiner Frage passt, dachte ich mir, besser als immer ein neuen Post zu eröffnen.
Zu mir, ich bin 24 und Kasernenschläfer, werde bald aber 25 und frage mich wie dort die Kosten sind. Derzeit zahle ich eine Pauschale für meine Stube als Geldwertenvorteil, aber als ich noch in Merzig als FWDLer war, hing dort ein Ausdruck in dem die Stubenberechnung ausgeschildert war. Die Berechnung ging nach DG, qm2 und wie viele Personen auf einer Stube sind. Jetzt zu meiner Frage, gibt es dieses Verfahren noch ab 25 oder ist dies nicht mehr aktuell? Und wenn ja, kann mir jemand sagen wo ich diese Werte für das aktuelle Jahr finden kann? Ich weiß, die ändern sich jährlich, aber hab bis jetzt nichts in dieser form als Vorschrift oder als Gesetz gefunden.