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Zitat von: Rekrut84 am 17. Juli 2021, 18:19:00
So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?
Zitat von: Speedy1998 am 17. Juli 2021, 20:07:44
Über Fahrgastrechte wusste ich bis dato noch nichts.
Zitat von: Rekrut84 am 17. Juli 2021, 18:19:00
So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?
Zitat von: Rekrut84 am 17. Juli 2021, 18:06:03
Mal eine Situation aus dem Leben:
Ein Kamerad ist schon 5 std mit dem Zug unterwegs und verpasst wegen einer Verspätung seinen Anschlusszug. Der nächste geht dann jedoch erst 2 Stunden später und würde ihn wiederum 2,5 Stunden transportieren bevor er zu Hause wäre. Daneben gäbe es aber die Möglichkeit zeitnah vom jetzigen Bahnhof mittels eToken eine Verbindung, die über einen Umweg mit Umstieg dann früher ans Ziel führt.
Ich würde von keinem Kameraden dann verlangen auf den Anschluss zu warten der mit dem bisherigen Ticket nutzbar wäre und völlig verstehen wenn er ein zweites Ticket einlöst. 10 std und mehr für eine Bahnfahrt auf einem Freitag muss man mal erlebt haben damit man das nachvollziehen kann.
Zitat von: Rekrut84 am 17. Juli 2021, 17:31:28
Daneben reden wir hier von dem Fall, dass der nächste gleiche Anschlusszug genommen wird.
Was jedoch ist im Fall, dass man eine andere frühere Verbindung bucht, die jedoch ggf. über einen anderen Bahnhof geht, und sogar noch einen Umstieg beinhaltet, jedoch früher nach Hause führt?
Gilt da dann auch das bisherige Ticket?
Zitat von: Rekrut84 am 17. Juli 2021, 15:31:39Zitat von: alpha_de am 17. Juli 2021, 14:45:37
Es.gibt keine Notwendigkeit für ein zweites Ticket, da die Fahrgastrechte zur Aufhebung der Zugbindung führen.
Warum einen Schaden verursachen, die Tickets werden zwar pauschalisiert, nach m.K. aber dennoch einzeln abgerechnet (sonst würde ein Storno bspw. aus dienstl. Gründen keinen Sinn machen)?
Ein erneutes Ticket wie in diesem Fall macht den Kohl dann nicht fett und wird eher die Ausnahme als die Regel sein.
Zitat von: alpha_de am 17. Juli 2021, 14:45:37
Es.gibt keine Notwendigkeit für ein zweites Ticket, da die Fahrgastrechte zur Aufhebung der Zugbindung führen.
Warum einen Schaden verursachen, die Tickets werden zwar pauschalisiert, nach m.K. aber dennoch einzeln abgerechnet (sonst würde ein Storno bspw. aus dienstl. Gründen keinen Sinn machen)?