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Zitat von: justice005 am 21. Juli 2021, 22:02:09
@Thomi35
Sicher, dass das für beide Seiten gilt??
Zitat von: justice005 am 21. Juli 2021, 22:02:09
@Thomi35
Sicher, dass das für beide Seiten gilt??
ZitatDie gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB (vier Wochen zum 15. oder Monatsletzten) kann durch Arbeits- oder Tarifvertrag abbedungen
Zitat von: Jenny1186 am 20. Juli 2021, 18:45:04
Ich wusste nicht das monatlich eingestellt wird.
Auf meiner Enladung zum AC und auf dem Schreiben nach dem AC steht jeweils: Einstellungstermin 01.11.2021
In dem Fall muss ich versuchen den möglichen Einstellungstermin auf den 01.01. 2022 zu verschieben (falls eine geeignete Stelle gefunden wird).
Auf einen Aufhebungsvertrag kann ich nicht hoffen... Und danach kann ich auch jetzt nicht fragen, da ich ja noch keine Zusage habe. In der derzeitigen wirtschaftlichenLage wäre ich dann die erste, die weg vom Fenster ist, wenn sich dem Arbeitgeber die Möglichkeit bietet.
Zitat § 34
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
- bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
- von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
- von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
- von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
- von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
- von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Zitat von: justice005 am 20. Juli 2021, 21:07:01
Bist Du Dir sicher, dass Du eine so lange Kündigungsfrist hast? Normalerweise kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats kündigen.
Zitatdann kann der Chef nicht "einfach so" kündigen. Dann sind das nur irgendwelche dummen Sprüche, um Mitarbeiter zu verunsichern oder einfach nur klein zu halten.
Zitatwäre ich dann die erste, die weg vom Fenster ist, wenn sich dem Arbeitgeber die Möglichkeit bietet.