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ZitatAngesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend
konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.
ZitatDas umstrittene Gesetz von der für die Besoldung zuständigen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hatte im Schnelldurchlauf den Landtag passiert und wird nun vom Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Somit haben es die Abgeordneten in der Hand, dem jahrelangen Sparen zu Lasten der Landes-Bediensteten ein Ende zu setzen.Quelle: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/thueringen-spart-zu-lasten-seiner-bediensteten-1/
Gutachten stärkt tbb
Der tbb hatte im Vorfeld der Debatte bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das liegt nun vor und bestätigt neuerlich den Rechtsstandpunkt des tbb.
ZitatDownload: https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2021/tbb_Kurzdarstellung_Gutachten_Battis.pdf
Rechtsgutachten zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation
Anhand der verbindlichen Vorgaben dieser Rechtsprechung ist festzuhalten, dass die aktuellen
Besoldungstabellen der Länder durchweg nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Jedenfalls waren danach zum Zeitpunkt der Entscheidungen im Mai 2020 durchgängig die untersten
Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig besoldet. Infolge der entsprechend erforderlichen
Anhebung der Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen müsste aufgrund des Abstandsgebotes
auch die Besoldung der höherwertigen Ämter in den darüber liegenden Besoldungsgruppen
angehoben werden.
Zitat von: SolSim am 14. Juli 2021, 21:29:34Daran ist nichts verfassungswidrig, eher an der Nichtumsetzung des Beschlusses 2 BvL 4/18 vom BVerfG
Warum sollte die Besoldungserhöhung für sich genommen verfassungswidrig sein?
Zitatob die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2010 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 im Land Berlin betreffen, und die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2015 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 darüber hinaus die Besoldungsgruppe R 3 im Land Berlin betreffen, mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar sind
[...]
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
[...]
am 4. Mai 2020 beschlossen:
Mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind
ZitatDas nunmehr veröffentlichte Gutachten des unabhängigen Sachverständigen Dr. Schwan (Osnabrück) zeigt im Detail, wie der Senat beim Berliner Besoldungsanpassungsgesetz 2021 willkürlich und auch gezielt vorsätzlich die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.Quelle: https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/
Zitat von: Nachtmensch am 14. Juli 2021, 19:09:33Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2021, 18:36:41War ja nicht anders zu erwarten und ich finde das sehr mutig ein Gesetz zu zeichnen, welches mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Mich wundert nur das von den Verbänden das Schweigen im Walde herrscht.
Das Gesetz wurde verkündet.
Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2021, 18:36:41War ja nicht anders zu erwarten und ich finde das sehr mutig ein Gesetz zu zeichnen, welches mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Mich wundert nur das von den Verbänden das Schweigen im Walde herrscht.
Das Gesetz wurde verkündet.
Zitat von: Andi8111 am 05. Juni 2021, 11:54:21Exakt dieses sagt der Beschluß vom BVerfG aus dem letzten Jahr aus. Die 17 Besoldungsgesetzgeber sind jetzt dabei zu tricksen um den Beschluß so billig wie möglich umzusetzen. Das beste Beispiel ist das Land Berlin. Jetzt erst kristallisiert sich die Tragweite des Beschlusses für die Länder und Bund heraus. Weitere Klagen sind bereits anhängig beim BVerfG. Über die letzten 20 Jahre wurde so gnadenlos gespart an der Besoldung das die Besoldungsgesetzgeber jetzt die Quittung bekommen.
Spass beiseite: Das würde im Umkehrschluss ja auch bedeuten, dass die höheren Besoldungsgruppen angehoben werden müssten und dann wird das Ganze doch illusorisch.