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Autor cwinter
 - 04. August 2021, 15:28:28
Hi,

schade, dann hat sich das mit der neuen Arbeitsstelle wohl erledigt... :'(
Trotzdem danke für die schnellen Antworten.

Christian
Autor SolSim
 - 04. August 2021, 15:05:45
Am SÜG hat sich nichts geändert, was dem TE helfen könnte.
Autor KlausP
 - 04. August 2021, 14:59:38
Zitat... Scheinbar greifen bei der Überprüfung immer noch die Vorgaben aus dem Jahr 2017. ...

Wenn nicht auch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) geändert wurde dann ist das wohl so, egal, was im Insolvenzrecht gilt. Einfach mal im Gesetz nachlesen, vielleicht steht da was dazu
Autor SlatiBartfass
 - 04. August 2021, 14:39:04
Da ja in der Regel eine Privatinsolvenz nicht von heute auf morgen beantragt wird und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Mahnverfahren und andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Vorfeld gelaufen sein werden dürfte dieser Ausschlussgrund greifen.

"laufende oder in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossene Insolvenzverfahren, in den vergangenen fünf Jahren gegen sie durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ob zurzeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können"
Autor Andi8111
 - 04. August 2021, 14:32:36
Geheimschutz? Arbeitsstelle?
Egal. Aber: Ja. SÜ3 bedeutet, es ist ein DP vorgesehen, auf dem man regelmäßig in Kontakt mit Geheimsachen kommt. Deshalb gilt eine Überschuldung in der Regel als Ausschlussgrund. Egal, wie die Privatinsolvenz zustande kam.
Autor cwinter
 - 04. August 2021, 14:26:26
HYA,

ich bin seit Dezember 2020 in der Privatinsolvenz und habe gerade meine neue Arbeitsstelle angetreten, in der ich eine Ü3-Überprüfung benötige.
Der Mitarbeiter des Geheimschutzes teilte mir nun heute mit, dass ich die Ü3 vermutlich nicht bestehe, da ich in Privatinsolvenz bin.
Kann das so stimmen?
Ich denke, dass es in den letzten Monaten (leider) eine Vielzahl von Privatinsolvenzen gegeben hat und auch noch geben wird.
Scheinbar greifen bei der Überprüfung immer noch die Vorgaben aus dem Jahr 2017. Allerdings hat sich im Privatinsolvenzgesetz seitdem doch einiges geändert.

Ist es tatsächlich immer noch so, dass mir bei einer PI die SÜ3 verweigert wird?

Viele Grüße
Christian