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Autor Ralf
 - 13. August 2021, 12:26:26
Unnötige Fragen gelöscht.
Autor Tobias.Brunner
 - 12. August 2021, 22:19:57
Achso jetzt ist es mir klar.
Vielen Dank !
Autor KlausP
 - 12. August 2021, 22:08:36
Ihre Dienstzeit wird vermutlich zuerst auf 6 Monate festgesetzt. Die nächste Stufenfestsetzung dürfte auf drei Jahre lauten, weil es in der Regel so lange dauert, Sie zum Feldwebel auszubilden. Auf Ihre volle Verpflichtungszeit werden Sie festgesetzt, wenn Sie alle Ihre Laufbahnlehrgänge  erfolgreich abgeschlossen haben.
Bestehen Sie die Laufbahnlehrgänge auch im zweiten Anlauf nicht endet Ihre Dienstzeit mit der dann aktuellen (Zwischen)Festsetzung.
Autor Tobias.Brunner
 - 12. August 2021, 22:06:04
Zitat von: Andi8111 am 12. August 2021, 21:59:21
Ist das so schwer zu verstehen?

Da ich das zum ersten Mal höre, ja.
Heist das von Ausbildungsabschnitt zu Ausbilungsabschnitt und wenn man wo durchfällt gibt's keine Verlängerung ?

Tatsächlich hab ich das nicht verstanden nein.
Autor Andi8111
 - 12. August 2021, 21:59:21
Ist das so schwer zu verstehen?
Autor Tobias.Brunner
 - 12. August 2021, 21:48:09
Feldwebel Laufbahn Ok was bedeutet das ,,stufenweise nach Ausbildungsfortschritt ?
Ich bin der Meinung ich hab für 19 Jahre unterzeichnet und hab 4 gemacht daher bin ich definitiv 15 Jahre dabei...?
Das muss mir jetzt echt mal wer erklären :D
Autor KlausP
 - 12. August 2021, 16:29:32
Nichts durcheinander bringen. Die Dienstzeit bei Anwärtern in höheren Laufbahnen wird nach wie vor nach dem Ausbildungsfortschritt stufenweise festgesetzt. Nichtsdestotrotz verpflichten diese sich auf 9, 12, 15 ... Jahre. Verpflichtungszeit und stufenweise Festsetzung sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe!
Nur in der Mannschaftslaufbahn werden derzeit wohl nur Verpflichtungen über 2 Jahre angenommen, mit der Option auf Weiterverpflichtung. Grund ist, dass es hier keine stufenweise Festsetzung (außer den ersten 6 Monaten) gibt. 
Autor DerS
 - 12. August 2021, 16:21:27
Ich dachte es gibt keine Festsetzung auf die vollen dienstjahre mehr? Sondern nur noch stufenweise.
Mit diensteintritt 35?
Autor DerS
 - 12. August 2021, 16:18:40
In der Feldwebel Laufbahn?
Autor Tobias.Brunner
 - 12. August 2021, 15:43:48
Zitat von: DerS am 12. August 2021, 15:27:34
Guten Tag,auf wieviel Jahre haben Sie sich verpflichtet?
Und wie alt sind sie?
Mein Tipp gar nicht widerrufen wenn man angetreten ist, weil das bedauern dann recht groß ist.

19 Jahre (also 15 da ich 4 schon habe).
Ich bin 34 (ich weiß das ist etwas über den Durchschnitt aber ich hab mich so entschieden und möchte das jetzt so durchziehen).
Ich hab auch nicht vor zu wiederrufen, wollte es dennoch verstehen was das genau bedeutet.

Autor DerS
 - 12. August 2021, 15:27:34
Guten Tag,auf wieviel Jahre haben Sie sich verpflichtet?
Und wie alt sind sie?
Mein Tipp gar nicht widerrufen wenn man angetreten ist, weil das bedauern dann recht groß ist.
Autor Tobias.Brunner
 - 12. August 2021, 15:14:02
Zitat von: Ralf am 12. August 2021, 15:10:39
So sagt es das Arbeitsplatzschutzgesetz.

Ok dann hab ich das jetzt auch verstanden  :) danke sehr !
Autor Ralf
 - 12. August 2021, 15:10:39
So sagt es das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Autor Tobias.Brunner
 - 12. August 2021, 15:07:03
Zitat von: Ralf am 12. August 2021, 14:55:21
Er kann im April nicht widerrufen, er kann aber jederzeit seine Bewerbung zurückziehen.
Antreten muss ja heutzutage sowieso niemand mehr, wir haben ja keinen verpflichtenden Grundwehrdienst.

Der einplanen sagte, dass ich jetzt bis Datum x Zeit hab und ich beantworten soll ob ich die Stelle haben möchte oder nicht.
Wenn ich die Stelle haben möchte, gebe ich meine Bewerber ID an und soll schreiben, dass ich die Stelle haben möchte.

Dann würde ich eine Einberufung bekommen.
Das hört sich für mich nicht so an als ob ich einfach nicht antreten kann, dass hört sich eher an als müsste ich das dann (zu welchem Zeitpunkt auch immer ) wiederrufen müsste. Wen dem nicht so ist, ist auch ok, Fakt ist aber das ich mich bis 6 Monate nach Datum des Einzuges noch dagegen entscheiden kann und dann MUSS der Arbeitgeber mich wieder nehmen da dieser eine Sperre hat mich zu kündigen ?
(So war das gemeint )

Autor Ralf
 - 12. August 2021, 14:55:21
Er kann im April nicht widerrufen, er kann aber jederzeit seine Bewerbung zurückziehen.
Antreten muss ja heutzutage sowieso niemand mehr, wir haben ja keinen verpflichtenden Grundwehrdienst.