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Autor christoph1972
 - 24. August 2021, 14:44:21
Zitat von: BulleMölders am 24. August 2021, 14:22:10
Eine Stelle im öffentlichen Dienst kann meines Wissens nach nur für Angestellte oder für Beamte geschlüsselt sein. Hybrid gibt es meines Wissens nach nicht. Da die ausschreibung für die unetschiedlichen Stellen auch komplatt unterschiedlich sind.

Hasuhaltsrechtlich richtig. Allerdings dürfen Angestellte auf Planstellen von Beamten geführt werden, aber Beamte nicht auf Stellen von Angestellten, ist zumindest im Bereich der BHO so geregelt und in der einen oder anderen LHO auch.
Die ganzen angestellten Seiteneinsteiger bei der Bundeswehrverwaltung werden aus entsprechenden HHM bezahlt. Gleiches ist mMn auch beim einfachen Justizdienst der Fall. Erst angestellte Justizhelfer und dann Justizwachtmeister.
Autor BulleMölders
 - 24. August 2021, 14:22:10
Eine Stelle im öffentlichen Dienst kann meines Wissens nach nur für Angestellte oder für Beamte geschlüsselt sein. Hybrid gibt es meines Wissens nach nicht. Da die ausschreibung für die unetschiedlichen Stellen auch komplatt unterschiedlich sind.
Autor PaulePaule
 - 24. August 2021, 12:24:17
Zunächst Angestellter aber die Stelle ist mit Pflichtverbeamtung, sodass das Prozedere vermutlich auch zweimal auf mich zukommt.
Autor LwPersFw
 - 24. August 2021, 11:51:50
Werden Sie Angestellter oder Beamter ?

Das sind ja 2 völlig verschiedene Systeme...

Als Angestellter in Bayern sollte dies gelten...

Entgeltgruppen + Entgeltstufen

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-16


Und letztlich verbindlich beantworten kann dies nur die dafür zuständige Stelle Ihres zukünftigen Arbeitgebers...
Deshalb würde ich dort diese Frage stellen.
Autor PaulePaule
 - 24. August 2021, 11:25:29
Hallo zusammen,

ich werde bald als Angestellter in den öffentlichen Dienst in Bayern wechseln. Es herrscht bei mir allerdings noch Unklarheit, inwiefern Vordienstzeiten bei der Bundeswehr für die Stufenzuordnung (Erfahrungsstufe) berücksichtigt werden müssen oder können. Bei mir ist es so, dass ich 8 Jahre SaZ war und danach mehrere Reservedienstleistungen im Umfang von knapp 2 Jahren abgeleistet habe. Ich habe schon herausgefunden, dass die Anerkennung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. In Bayern wird wohl nur der Grundwehrdienst sowie freiwilliger Wehrdienst obligatorisch berücksichtigt. Alle anderen Beschäftigungszeiten "können" berücksichtigt werden, allerdings ohne Rechtsanspruch. Aber vielleicht hat hier ja jemand aus Bayern persönliche Erfahrungen dazu, die er mit mir teilen kann. Mir ist beispielsweise nicht klar, ob eine Reservedienstleistung in der Praxis wie ein "freiwilliger Wehrdienst" behandelt wird.

Danke!