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Zitat von: Rekrut84 am 06. September 2021, 12:39:12
Ich wollte für mich die Berechnungsweise verstehen, insbesondere die vom ReFü genannte Regelung in Bezug auf die Ankunftszeit am Wohnort finden.
Diese gibt es so jedoch nicht, zumindest habe ich bisher keine gefunden.
Zitat von: Rekrut84 am 04. September 2021, 11:35:27
In §4 Absatz 1 TGV heißt es: ,, Das Tagegeld des Trennungsreisegeldes und das Trennungstagegeld werden für volle Kalendertage
1.
der Abwesenheit vom neuen Dienstort und dem Ort der auf Grund einer dienstlichen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 bezogenen Unterkunft,
...
nicht gewährt."
Aus der Kommentierung zur TGV Meyer/Fricke ist hierzu erläutert:
,,Bei einer Abwesenheit über nur einen Teil des Tages bestimmt sich die Höhe des Tagegeldes im Trennungsreisegeld (1) nach § 3 Absatz 1, d. h. nach den Voraussetzungen und in der Höhe des § 6 BRKG (= wie bei Dienstreisen)"
In der Fußnote 1 ist dazu ausgeführt: ,,Für das Trennungstagegeld besteht keine vergleichbare Regelung."
Nun bezieht sich die Verwaltungsvorschrift zu §6 BRKG auf die Kürzungstatbestände in Abhängigkeit ...
Zitat von: Rekrut84 am 02. September 2021, 18:01:21
Laut ReFü und seiner Vorgesetzten hat man bisher immer den Betrag für das Abendessen am Freitag gekürzt, weil man ja nicht am Standort war, außer man kommt erst nach 18 Uhr an der Wohnung an.
So wird im Trennungsreisegeld verfahren, und das sieht die TGV auch so vor. Diese Praxis wurde dann auch auf das Trennungstagegeld angewendet.
Zitat von: Rekrut84 am 02. September 2021, 14:45:57Zitat von: KlausP am 02. September 2021, 14:34:35
Das ist in meinen Augen schon ein starkes Stück und ein Fall für den nächsten Jahresbericht der Wehrbeauftragten, da das ja eine größere Zahl von Soldaten betrifft und die Verwaltung von sich aus nicht bereitzustellen, die fehlerhaften Bescheide zu korrigieren.
Wäre auch ´ne schöne Schlagzeile in der ,,BLÖD"-Zeitung ,,Bundeswehrverwaltung betrügt hunderte Soldaten"
Sehe ich auch so. Argumentiert wurde das mit einer angeblich nicht eindeutigen Formulierung in der Weisung. Aber sorry in den Positionen wird man dafür bezahlt sich im Zweifel bei der nächsten höheren Stelle zu versichern was richtig ist. Es gab meines Wissen genügend Konferenzen zu dem Thema, gerade im Hinblick auf die umfassende Änderung im letzten Jahr. In anderen Einheiten wurde das von Anfang an richtig gehandhabt und verstanden. Die von LwPersFw bereitgestellt PDF mit den Sachbezugswerten war dort der Reaktion des ReFü entnommen gänzlich unbekannt.
ZitatBei allen betroffenen TG-Empfängern oder nur bei Ihnen?
Zitat von: alpha_de am 02. September 2021, 15:13:58
Die Nachberechnung erfolgte in H nach meinem Kenntnisstand für alle betroffenen TG Empfänger, nachdem der Sachverhalt durch BAIUDBw TM bestätigt worden war.
Die Info war wohl auf dem Fachstrang nicht verteilt worden, insoweit will ich der AbrSt keinen Vorwurf machen, zumal auf meine Nachfrage umgehend reagiert wurde.