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Zitat von: Chern187 am 02. September 2021, 22:28:26Zum angedachten Einstellungstermin kann ich ja nicht mehr eingestellt werden, da dieser bereits vorbei ist.
Ich weiß nicht, ob du auf die Warteliste kommst oder erst für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigt wirst. Das werden die dir schon sagen.
Es kann schon die Frage kommen, wieso du erst absagst und dann doch wieder zusagst.
Zitat von: Chern187 am 02. September 2021, 20:14:38Naja also, wenn ich schriftlich erkläre, dass ich auf die Liste zum nächsten Einstellungstermin aufgenommen werden möchte sollte es ja ausreichen oder? Eine erneute Bewerbung wäre ja dann sinnlos, da die Daten ja bekannt sind. Ursprünglich habe ich halt angenommen, dass man auf dieser Liste ausschließlich als Nachrücker gehandelt wird, falls jemand absagt.
Ja, du musst dich erneut bewerben. Du hast ja abgesagt, woher soll man den wissen, dass du dich umentschieden hast, wenn du niemanden darüber informierst.
Da deine Unterlagen noch vorliegen wirst du natürlich nicht nochmal alles einreichen müssen, wenn du das mit "neu bewerben" meinst. In der Regel reicht eine schriftliche Erklärung, dass man für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigt werden möchte. Am besten mit den Personen Kontakt aufnehmen, die auf deiner Direktzusage vermerkt sind.
Es kann sein, dass du ggf. ein weiteres Gespräch führen musst, aber deine Ergebnisse sind zwei Jahre gültig und vermutlich sind deine Ergebnisse immer noch ausreichend für eine Direktzusage, es sei denn es gibt einen Ausnahmejahrgang oder deiner war besonders schlecht, aber mit dem Risiko musst du nun leben^^.
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 17:47:17
Ok danke.Und wie wären denn da so die Chancen, wenn man beim letzen mal sehr gut abgeschnitten hat und auch beim Gespräch einen sehr guten Eindruck gemacht hat? Also ich bekam ja damals eine Direktzusage sofort nach dem Gespräch und eine sehr positive Rückmeldung.
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 15:58:00Zitat von: christoph1972 am 02. September 2021, 14:57:17Also macht eine neue Bewerbung keinen Sinn und auch nicht nötig, da meine Daten ja bereits vorliegen und noch gültig sind?Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 14:47:45
Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, dass ich mich mit meinen Ergebnissen auf eine Liste für den nächsten Termin setzen lassen kann, da die Ergebnisse zwei Jahre gültig sind. Nur war mir jetzt nich ganz klar ob man dann als Nachrücker für Ausfälle berücksichtigt wird oder ob man in einen Topf mit neuen Bewerbern kommt.
Je nach Ranglistenplatz und Bedarf = Nachrücker, falls zeitlich möglich, ansonsten nächster Einstellungstermin, unter der Maßgabe, dass der Ranglistenplatz im Vergleich zu den neuen Bewerbern passt und die übrigen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen.
Zitat von: christoph1972 am 02. September 2021, 14:57:17Also macht eine neue Bewerbung keinen Sinn und auch nicht nötig, da meine Daten ja bereits vorliegen und noch gültig sind?Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 14:47:45
Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, dass ich mich mit meinen Ergebnissen auf eine Liste für den nächsten Termin setzen lassen kann, da die Ergebnisse zwei Jahre gültig sind. Nur war mir jetzt nich ganz klar ob man dann als Nachrücker für Ausfälle berücksichtigt wird oder ob man in einen Topf mit neuen Bewerbern kommt.
Je nach Ranglistenplatz und Bedarf = Nachrücker, falls zeitlich möglich, ansonsten nächster Einstellungstermin, unter der Maßgabe, dass der Ranglistenplatz im Vergleich zu den neuen Bewerbern passt und die übrigen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen.
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 14:47:45
Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, dass ich mich mit meinen Ergebnissen auf eine Liste für den nächsten Termin setzen lassen kann, da die Ergebnisse zwei Jahre gültig sind. Nur war mir jetzt nich ganz klar ob man dann als Nachrücker für Ausfälle berücksichtigt wird oder ob man in einen Topf mit neuen Bewerbern kommt.
Zitat... Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, ...