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Autor Gastxx
 - 13. September 2021, 13:22:03
Zitat von: BulleMölders am 13. September 2021, 08:23:54
Es nützt dem TE aber nicht wirklich etwas, wenn hier alte Fälle hervorgeholt werden und wieder ellenlang Diskutiert werden, was sein muss und was nicht gemacht wurde.

Der einzige richtige Tipp wurde im ersten Post von KlausP gegeben und damit sollte es auch gut sein, es sei den der TE hat zu dem Tipp noch fragen.

Keine weiteren Fragen
Autor BulleMölders
 - 13. September 2021, 08:23:54
Es nützt dem TE aber nicht wirklich etwas, wenn hier alte Fälle hervorgeholt werden und wieder ellenlang Diskutiert werden, was sein muss und was nicht gemacht wurde.

Der einzige richtige Tipp wurde im ersten Post von KlausP gegeben und damit sollte es auch gut sein, es sei den der TE hat zu dem Tipp noch fragen.
Autor KlausP
 - 13. September 2021, 07:10:41
Ich kann mich erinnern, dass wir genau den Fall hier schon thematisiert hatten.
Wenn derjenige in der Truppe, der mit der Führung des Disziplinarbuches beauftragt ist (meist der Spieß, jedenfalls zu meiner Zeit) seine Sache ernst nimmt, kann sowas eigentlich nicht passieren. Das Disziplinarbuch ist (war) einmal jährlich auf tilgungsreife Maßnahmen zu prüfen, alle entsprechenden Maßnahmen sind zu entnehmen und zu vernichten, das Karteiblatt ist zu entnehmen und zu vernichten, evtl. Förmliche Anerkennungen sind auf ein neues Karteiblatt zu übertragen. Die aktenführende(n) Stellen sind schriftlich zu benachrichtigen, dass Maßnahmen zu tilgen sind. Soweit die mir bekannten Regelungen für aktive Soldaten.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 12. September 2021, 23:11:20
In der Praxis schien da aber nicht immer vollumfänglich befolgt worden zu sein, wie nachfolgende Schilderung zeigt:

Ein in der PersAkte des Soldaten befindliches Diszi (strenger Verweis) wurde ihm auf explizite Rückfrage nach 3 Jahren die Tilgung und Entfernung zugesichert. Als der Soldat zwei Jahre später versetzt wurde, konfrontierte man diesen mit dem "Fund" in der Akte, dass er ja kein unbeschrieben Blatt wäre, weil er zum Zeitpunkt x eine Dienstpflichtverletzung y begangen hatte und wärmte diese Sache mehrfach auf. Tilgung wäre nach §8 WDO ja nach 3 Jahren vorzunehmen, da keine weiteren Disziplinarmaßnahmen verhangen wurden.
Autor KlausP
 - 12. September 2021, 22:44:36
Davon darf nach Ablauf der Tilgungsfrist nichts mehr in den Unterlagen verbleiben. Die Ausfertigungen der Disziplinarverfügungen, die für die Akte vorgesehen sind, sind zu entnehmen und zu vernichten. Das Disziplinarkarteiblatt ist zu vernichten, lediglich evtl. vorhandene Förmliche Anerkennungen sind auf ein neues Karteiblatt zu übertragen.
Autor Gastxx
 - 12. September 2021, 20:05:19
Zitat von: KlausP am 12. September 2021, 19:08:39
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Karrierecenter, Dezernat Wehrersatz. Die sind für die Aktenführung von Reservisten zuständig, auch für die Tilgung einfacher Disziplinarmaßnahmen - sowohl von der Disziplinarkarteikarte als auch der Entfernung der Ausfertigung der D-Maßnahme für die Personalakten.

Ist denn nach der Löschung noch irgendwas davon zu sehen ? Ich mein ich habe nicht schlimmes gemacht wofür ich mich schämen müsste. Ich wurde von einem Kameraden sexuell über langen Zeitraum belästigt und als mehreres melden nichts nützte, da "Männer nicht sexuell belästigt werden" hab ich mich gewehrt ( nicht zerschlagen nur geschubst) und er hat es gleich als täglichen Angriff gemeldet. Naja wie gesagt sieht aber doof aus in der Akte.
Autor Ralf
 - 12. September 2021, 19:11:00
Wenn alles richtig läuft: ja.
Wenn nicht: nein.
Von daher hilft deine Frage nicht wirklich weiter: woher soll hier jemand wissen, ob alles korrekt abläuft.
Anschreiben und darauf hinweisen.
Autor KlausP
 - 12. September 2021, 19:08:39
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Karrierecenter, Dezernat Wehrersatz. Die sind für die Aktenführung von Reservisten zuständig, auch für die Tilgung einfacher Disziplinarmaßnahmen - sowohl von der Disziplinarkarteikarte als auch der Entfernung der Ausfertigung der D-Maßnahme für die Personalakten.
Autor Gastxx
 - 12. September 2021, 18:55:10
Hi.
Ich bin zurzeit im bfd nach neuem Recht, also schon Zivilist.
Meine Zeit an der Bw Fachschule endet und ich bin grade dabei mich bei verschiedenen Behörden zu bewerben. Einige von denen fordern meine persakte an. Ich habe vor 4 Jahren eine einfache disziplinarmaßnahme bekommen, die ja eigentlich nach 3 Jahren gelöscht werden sollte. Nun Frage ich mich, kann ich mich hundert % drauf verlassen, dass sie gelöscht ist ? Meine Akte ist ja quasi eingelagert. Kann mir irgendwie schwer vorstellen, dass das jemand auf dem Schirm hat.