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Autor Brötchen.mit.Zwiebelmett
 - 17. September 2021, 15:03:32
Ok alles klar und danke
Autor Thomi35
 - 17. September 2021, 08:32:35
Um das mit einer Vorschrift zu untermauern: In der  A-2650/8 Ehrenzeichen der Bundeswehr findet sich unter Nr. 301, Satz 1:

Zitat301. Zuständig für den Vorschlag zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr sind grundsätzlich die nächsten Disziplinarvorgesetzten/Vorgesetzten der Soldatinnen und Soldaten, die ausgezeichnet werden sollen.

Eine entsprechende Broschüre der Bundeswehr mit allgemeinen Informationen und den Dienstvorschriften zu Ehrenzeichen (Quelle) hänge ich hier einmal an.

[gelöscht durch Administrator]
Autor justice005
 - 17. September 2021, 08:24:11
Offiziell vorschlagsberechtigt sind nur Disziplinarvorgesetzte. "Vorschläge" von weiter unten sind keine echten Vorschläge im Sinne der Vorschrift und brauchen daher nicht bearbeitet zu werden.

Im Ergebnis ist es ja auch nur ein Vorschlag an den DV, selbst einen Vorschlag zu machen. Und das kann man nicht erzwingen.
Autor Brötchen.mit.Zwiebelmett
 - 17. September 2021, 07:39:36
Moin zusammen,
kurze Verständnisfrage.....wenn jemand für ein Ehrenkreuz(Silber) vorgeschlagen wird und diese auf dem Tisch des Disziplinarvorgesetzten landet, muss er diesen weiterleiten oder kann er diesen ohne weiteres selbst ablehnen??