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Zitat von: WirdMaHellImHals am 19. September 2021, 14:53:53Zitat von: LwPersFw am 18. September 2021, 18:43:02Zitat von: WirdMaHellImHals am 18. September 2021, 11:54:11
... und hier gehört der OFähnr rein formal immer noch der Dienstgradgruppe der Uffz mit Portepee an.ZitatSie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, ...
Richtig, die Dienstgrade heissen ja auch Fähnrich und Oberfähnrich. Nichtsdestotrotz gehören diese beiden Dienstgrade in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee.
Zitat von: LwPersFw am 18. September 2021, 18:43:02Zitat von: WirdMaHellImHals am 18. September 2021, 11:54:11
... und hier gehört der OFähnr rein formal immer noch der Dienstgradgruppe der Uffz mit Portepee an.ZitatSie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, ...
Zitat von: WirdMaHellImHals am 18. September 2021, 11:54:11
... und hier gehört der OFähnr rein formal immer noch der Dienstgradgruppe der Uffz mit Portepee an.
ZitatSie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, ...
Zitat von: Ralf am 18. September 2021, 12:33:13Zitatin der Laufbahn der Offizieranwärter sein.Kleine Korrektur im wording: "in einer Laufbahn der Offiziere sein". Laufbahnen sind klar definiert: OffzTrD, OffzMilFD, OffzMilMusDst, OffzSanDst...,
jedoch keine Laufbahn der OAs.
Zitatin der Laufbahn der Offizieranwärter sein.Kleine Korrektur im wording: "in einer Laufbahn der Offiziere sein". Laufbahnen sind klar definiert: OffzTrD, OffzMilFD, OffzMilMusDst, OffzSanDst...,
Zitat von: BulleMölders am 18. September 2021, 10:59:44
Dann hat sich ja hoffentlich die Jahrhunderte alte Frage auch für die Marine endlich geklärt, ob ein Oberfähnrich in der O-Messe oder in der PUO-Messe seine Mahlzeiten einnimmt.
Zitat von: LwPersFw am 17. September 2021, 18:29:48D.h, eine Übernahme zum BS als Feldwebel ist dann nicht mehr möglich.
Ich wurde gefragt, ob ein Oberfähnrich noch zur Laufbahn der Uffz m.P. zählt...
Hier die Antwort des BVerwG aus einem aktuellen Urteil:
"Mit der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes gehört die Antragstellerin nicht mehr einer Unteroffizierslaufbahn an und befindet sich auch nicht mehr in einem Feldwebeldienstgrad dieser Laufbahn.
Als Anwärterin gehört sie vielmehr der Laufbahn an, auf die sie sich vorbereitet, hier mithin der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Rn. 35 und Urteil vom 3. Februar 1989 - 6 C 44.85 - juris Rn. 21).
Zwar trägt sie als Oberfähnrich einen Dienstgrad, der dem Dienstgrad des Hauptfeldwebels entspricht. Dies macht sie aber nicht zur Angehörigen einer Unteroffiziers- bzw. Feldwebellaufbahn. Sie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, sondern einen Dienstgrad, der unter den Dienstgraden einer Feldwebellaufbahn eine Entsprechung hat. § 55 Abs. 4 Satz 3 SG setzt zudem voraus, dass sich ein Offizieranwärter nicht in einer Unteroffizierlaufbahn befindet. Eine Rückführung in diese Laufbahn wäre nämlich nicht erforderlich, wenn er sich noch in der Laufbahn befände, aus der heraus er für den Laufbahnaufstieg zugelassen worden ist."