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Autor schlammtreiber
 - 21. September 2021, 08:38:38
Und im allgemeinen gilt es als no-go Wahlplakate bei Schulen, Kindergärten u.ä. zu platzieren.
Das ist allerdings wohl eher gentlemens agreement statt tatsächlich rechtlich vorgeschrieben, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Autor Thomi35
 - 19. September 2021, 20:03:56
Verboten sind Wahlplakate i. a. am Wahltag unter einer bestimmten Entfernung zu Wahllokalen, damit dort die Wähler nicht beeinflußt werden können.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 19. September 2021, 19:42:20
Die haben normalerweise gar keine Zeit, um aus dem Fenster in den öffentlichen Verkehrsraum zu schauen.
Autor ulli76
 - 19. September 2021, 19:27:10
Das geht ja noch- die Basis hat ein Wahlplakat so aufgehängt, dass das Personal der Covid-Intensiv das bei der Arbeit ständig sehen muss.
Autor dazonle
 - 19. September 2021, 18:11:37
Viele Kommunen haben hier zusätzlich zu den Länderregelungen eigene Vorschriften (die u.a. regeln ab wann mit dem Plakatieren begonnen werden darf sowie bis wann sie wieder einzuholen sind), eine einheitliche Linie wird man dazu meist nicht finden - auch die möglichen Orte zum Plakatieren sind oftmals von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich geregelt.


Und solange Plakate auf öffentlichem Gebiet gezeigt werden, spricht nach meinem Dafürhalten auch moralisch nichts dagegen, wenn eine Partei vor einer Kaserne um Stimmen wirbt.
Autor F_K
 - 19. September 2021, 18:10:11
Ja, Nein, ja.
Autor Tannenbaum
 - 19. September 2021, 17:58:46
Hallo zusammen,
aus juristischem Interesse:

Vor einem Kasernentor (ca. 20 Schritte davor, vermutlich ziviler Boden) steht ein Wahlplakat der..... , auf dem "Bundeswehr unterstützen" oder ähnlich steht. Hab den genauen Wortlaut im Internet nicht gefunden.

Ist es erlaubt, direkt Wahlplakate, egal welcher Partei, so direkt vor der Kaserne zu platzieren, auch wenn es auf zivilem Boden steht?
Hat die Stadt Einfluss darauf? Bzw. darf eine Partei sich einfach einen Platz aussuchen?

Gruß Tannenbaum