ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: panzerjaeger am 23. September 2021, 12:29:55Werden RD-Tage, die vor Abschluss der RO-Lehrgänge (also parallel oder sogar vor diesem) auf dem Beorderungsdienstposten abgeleistet werden, auch bereits angerechnet für die Erlangung des "endgültigen" Dienstgrades?Soweit ich gehört habe, ja.
Zitat von: panzerjaeger am 23. September 2021, 12:29:55In meinem Fall scheint die Beorderungseinheit ja davon überzeugt zu sein, dass ich den Dienstposten auch vor Abschluss der RO-Lehrgänge ausfüllen kann.Das kommt bei 26.2ern regelmäßig vor. Je nach Verfügbarkeit von Lehrgangsplätzen an den Schule sowie der eigenen Verfügbarkeit kann es ja eine Weile (ein, zwei, drei Jahre) dauern, bis alle Module absolviert sind, und davor wie dazwischen kann schon gut eine fachliche RDL auf dem DP passen. Insbesondere dann, wenn der Bedarf akut ist...
Zitat310. Wehrdienstleistungen sind auf die geforderte Wehrdienstdauer sowohl im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
• in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
• in einer Verwendung, für die der Reservistin oder dem Reservisten die erforderliche Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) zuerkannt wurde oder
• im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.