Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor AlexaK
 - 02. Oktober 2021, 17:17:41
Zitat von: Coraly am 28. September 2021, 21:11:57
Zitat von: F_K am 28. September 2021, 16:37:39
Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).

Gemäß BVA gilt 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Abs. 2 BBhV (Kinder) sowie für Waisen.
Somit wäre die Restkostenversicherung PKV über die restlichen 20%.

Berücksichtigungsfähig bedeutet gleichzeitig dass ich den Familienzuschlag für das Kind auch erhalte? Oder ist es unabhängig davon wer den Zuschlag erhält?

Autor Coraly
 - 28. September 2021, 21:11:57
Zitat von: F_K am 28. September 2021, 16:37:39
Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).

Gemäß BVA gilt 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Abs. 2 BBhV (Kinder) sowie für Waisen.
Somit wäre die Restkostenversicherung PKV über die restlichen 20%.
Autor LwPersFw
 - 28. September 2021, 19:29:51
Neben der genannten Variante Beihilfe + PKV...

Gibt es noch die Variante Freiwilliges Mitglied in der GKV ohne Leistungsbezug ... als Familienversicherung.

Sie erhalten dann Ihre Versorgung über die Bw...
Das Kind über die GKV.

Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie den Vertrag bei der GKV innerhalb der ersten 3 Monate nach Ernennung zum SaZ abschließen.


Informationen zur Beihilfe finden Sie u.a. hier

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html;jsessionid=EDCD00055CE850CF311C41D04708B1C7.intranet381
Autor F_K
 - 28. September 2021, 16:37:39
Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).
Autor AlexaK
 - 28. September 2021, 16:12:45
Hallo zusammen,

mal eine Frage bezüglich Kinder und Krankenversicherung. Habe leider über die Suche nichts gefunden was für mich passt.

Meine Tochter ist aktuell über mich Familienversichert in der GKV. Dies wird so künftig ja nicht mehr aussehen. Alle Optionen den anderen Elternteil betreffend kommen bei uns nicht in Frage (Alleinerziehend).

Wie muss dann der KV-Schutz für meine Tochter künftig aussehen? Zu welchen Teilen ist sie über die Beihilfe abgesichert und zu welchem Anteil brauchen wir eine Restkostenversicherung?

Hatte evtl. jemand auch so einen Fall oder Erfahrungswerte?

Vielen Dank schonmal  :)