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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 02. Oktober 2021, 07:47:13
Die Akten der Generale werden im BMVg aufbewahrt.
Die Akten der Berufssoldaten sind mit Ablauf des 70. Lj zu vernichten
Ausnahme: Es werden ggf. Unterlagen an das Bundesarchiv übergeben
Autor Ralf
 - 02. Oktober 2021, 06:08:03
Im Internet finden sich recht viele Urteile hierzu.
Das bloße Interesse wird wohl auch den postmortalen Vertrauensschutz nicht brechen.

Im BBG finden sich die Hinweise zu Aufbewahrungsfristen.
Autor F_K
 - 01. Oktober 2021, 21:59:05
Grossvater.

Unabhängig davon ist dieser Soldat so lange aus der Wehrüberwachung raus, so dass die Akte vermutlich vernichtet, in jedem Fall verloren gegangen ist.
Autor Andi8111
 - 01. Oktober 2021, 21:37:23
Mit welchem Recht wollen Sie in die Personalakte ihres Vater Einsicht erbitten?
Autor Christian47
 - 01. Oktober 2021, 21:26:45
Guten Abend,

ich betreibe derzeit Familienforschung und baue gerade ein kleines Archiv auf. Mein Großvater war zu den Anfängen der Bundeswehr Generalarzt. Ich habe zwar viele Unterlagen, würde mir jedoch gerne einmal die Personalakte ansehen. Werden die überhaupt so lange aufbewahrt? Falls ja, wer wäre der richtige Ansprechpartner? KWEA gibt's ja nicht mehr.
Danke euch.

Schönen Abend
Christian