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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 14. Oktober 2021, 15:56:11
... und eine übliche Zahl ist ca. 3 x mehr Bewerber einzuladen, als Stellen verfügbar sind.

Die "Papierlage" muss natürlich passen.
Autor Ralf
 - 14. Oktober 2021, 12:53:46
Ja, es wird bei allen Assessmentverfahren eine Vorauswahl durchgeführt und auch dem Kreis derjenigen ausgesiebt, die formal alle Voraussetzungen erfüllen. Mal mehr, mal weniger, je nach Verhältnis Bedarf zu Bewerbenden.
Autor christoph1972
 - 14. Oktober 2021, 12:36:08
Du musst alle formalen Voraussetzungen erfüllen, z. B. auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für Voll-Juristen gibt es wohl einen Mindestpunktwert aus beiden Examina. Wie das in anderen Bereichen aktuell aussieht weiß ich nicht, idR steht das aber im Text der Stellenausschreibung mitdrin. Vor allem sollte man auch alle geforderten Unterlagen einreichen, die für die Abprüfung der formellen Voraussetzungen gefordert sind bzw. angefordert werden. Wenn die Papierlage nicht mit den gemachten Angaben im e-Recruiting übereinstimmt und eine Nachbesserung nicht möglich ist, dann bist Du aus dem Verfahren draußen.

Da unterscheidet sich die Bundeswehr nicht von "zivilen" Arbeitgebern.
Autor Eddithe
 - 14. Oktober 2021, 11:59:07
Hallo an alle!

Ich habe eine (vielleicht für manche doof erscheinende Frage) Frage: Gibt es Bewerber, die (trotz Erfüllung der formalen Voraussetzungen, also z.B. abgeschlossenes Studium und entsprechende Fachkenntnisse) nicht zum Assessmentcenter für den gehobenen und höhere Dienst nicht eingeladen werden?
Mir ist die Auswahl noch nicht ganz klar. Wird da im Vorfeld schon etwas "ausgesiebt"? oder wird jeder, der die formalen Voraussetzungen erfüllt, auch eingeladen? ich komme nicht aus dem öffentlichen Dienst und kenne mich hier nicht so gut aus.

Über eure Erfahrungen und euer Wissen würde ich mich freuen.