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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: AlexaK am 20. Oktober 2021, 20:08:42
Super danke für die schnelle Antwort
Gibt es dazu irgendetwas schriftliches was ich dem Arbeitgeber vorlegen kann? Dieser besteht wie gesagt auf eine Kündigung oder eine Vertragsaufhebung.
Zitat von: AlexaK am 20. Oktober 2021, 20:08:42
Super danke für die schnelle Antwort
Gibt es dazu irgendetwas schriftliches was ich dem Arbeitgeber vorlegen kann? Dieser besteht wie gesagt auf eine Kündigung oder eine Vertragsaufhebung.
Zitat§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
(1) Wird ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes.
...
(3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen.
§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit
1.
für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
2.
für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit
ZitatAlso dass der bisherige Arbeitgeber mich quasi für die vier Monate freistellen muss...Vergiss die 4 Monate, du hast eine 6 Monate dauernde Widerrufsfrist, die auch die "Probezeit" darstellt..