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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatEs können...Soldatinnen auf Zeit und
Soldaten auf Zeit mithilfe einer Planstelle z. b. V. – (Schüleretat) befördert werden, wenn sie die
sonstigen Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, den erforderlichen Ausbildungsstand erreicht
haben und unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung auf einen ihrem Dienstgrad entsprechend
bewerteten Dienstposten versetzt werden
Zitatmüssen Soldatinnen
und Soldaten grundsätzlich mindestens ein volles Jahr in ihrem Dienstgrad Dienst geleistet haben,
bevor sie befördert werden dürfen. Dieses Jahr muss abgelaufen sein, selbst wenn die nach dieser
Zentralen Dienstvorschrift als Voraussetzung für die Beförderung geforderte Mindestdienstzeit
insgesamt erfüllt ist.