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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 24. Oktober 2021, 21:53:26
PzAbw(Hand)Waffen sind Kriegswaffen - dafür gibt es keine "zivilen" Erlaubnisse für Privatleute.
Für Sprengstoffe gibt es nur Erlaubnisse, wenn ein Bedürfnis vorliegt - ist hier nicht erkennbar.

... und so allgemein, gibt ja noch so Dinge wie Haftprüfung - bei Vorlage solche Erlaubnisse wäre der Haftbefehl schnell "vom Tisch" ..
Autor wolverine
 - 24. Oktober 2021, 21:03:21
Warum soll ein behördlicher Sprengmeister zivile Erlaubnisse haben? Ein Automatismus ist das nicht.
Autor F_K
 - 24. Oktober 2021, 20:00:58
@ Rachenputzer:

Ein Staatsanwalt hat Untersuchungshaft beantragt, und ein Richter hat es unterschreiben - beide kennen die Akte - wir nicht.
Autor rachenputzer
 - 24. Oktober 2021, 18:50:37
Finde die Berichterstattung schon seltsam.

Der Bw-Offizier ist wohl Sprengstoffexperte -Waffenmeister usw. Wird auch entsprechende zivile Lizenzen haben.
Kein Wort zu wieviel Waffen, ob funktionsfähig oder nicht.
Granaten - Minen = entschärft - nur der Zünder entfernt oder schon zersägt und fertig zum verbrennen? also erstmal keine unmittelbare Gefahr.

Waren die Waffen Teil seiner Arbeit? Analyse? Oder Umbau zu Deko-Waffen weil Militaria-Händler?

Zu Strontium-90: Akku für Smartphones.
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/a-bis-z-a#c70277
isoPhone_SchuelerInnenVersion.pdf

Hier noch anderer Anbieter von Atom-Akkus. https://www.arkenlight.co.uk/

Strontium-90 folgende Freigrenzen
https://www.internetchemie.info/isotop.php?Kern=Sr-90

Das mit den BND Dossiers Nordkorea ist seltsam.

gruss
rachenputzer
Autor F_K
 - 22. Oktober 2021, 20:16:43
@ Ulli:

Der StGB soll ja vor der Strahlengefahr schützen - sobald es ungesund ist, ist man sicherlich aus der Mindermenge raus - und in der Strafbarkeit.

Und bei so einer Fallkonstellation gibt es dann keine einfache Einstellung mehr ..

Wer erinnert sich noch an den Fall, wo so ein Kamerad eine Luftabwehrrakete delaborieren wollte?
Autor ulli76
 - 22. Oktober 2021, 20:10:43
Im Strahlenschutzkurs war vor allem die Rede von den Radium-Leuchtzifferblättern alter Uhren. Z.B. von Eltern oder Großeltern vererbt.DIE sollte man tunlichst nicht am Handgelenk tragen, Taschenuhren nicht nahe am Körper.

Ansonten findet sich immer mal wieder irgendwelches strahlendes Material. ZB auch aus alten Apotheken.

Ne, gesund sind die "Heizungen" auch nicht. Die Geschichte von den vestrahlten Waldarbeitern kennt jeder von uns UNOMIG-Beobachtern.
Das gute ist aber, dass man Betastrahler mit 1cm Plexiglas (tunlichst kein Metall) sicher abschirmen kann. Strontium 90 wäre so einer.

Mal schauen, ob es irgendwann ein Follow-up dazu gibt.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 22. Oktober 2021, 16:35:14
Mit den Leuchtskalen nichts durcheinander bringen! Es gibt nachleuchtende Farben, die sich nur im Licht "aufladen" und dann über Stunden nachleuchten und irgendwann erloschen sind - da ist keine Radioaktivität im Spiel, sondern das ist die sog. Phosphoreszenz. Ebenso sicher sind kleinen Glasampullen mit Tritium und einer Leuchtstoffbeschichtung, die angeregt dann im sichtbaren Bereich leuchtet. Das kennt man zumeist von Uhren, wo etwas von Tritium bzw. H3 steht.

Problematisch bei falscher Handhabung, Entsorgung bzw. Partikelfreisetzung waren die vollkommen selbstleuchtenden Farben, die durch Radiumbestandteile angeregt wurden und über Jahrzehnte in völliger Dunkelheit leuchteten. Beschriftungen in Schutzräumen, Bedien- und Anzeigevorrichtungen von Geräten und Maschinen sind hinreichend bekannt. Die Bw hat diese aber bereits vor vielen Jahren aus dem Verkehr gezogen und entsorgen lassen. Über unzählige Surplus- und Ramsch-Händler wurden dann viele Jahre ausgemusterte Geräte ohne die radiumhaltigen Bestandteile verkauft. Vollständig Ausführungen hingegen wurden sehr rar und bei Sammlern entsprechend teurer gehandelt.

Eine weitere Quelle für radioaktives Material war DU-Munition. Informationen darüber haben wir in der Vorausbildung bekommen, wie man es erkennt und was man damit nicht machen sollte usw. Die entsprechende Taschenkarte dazu hätte ich auch noch.
Autor F_K
 - 22. Oktober 2021, 16:12:58
@ Ulli:

So wirklich "gesund" ist das Zeugs nicht - mit "Mindermengen" meinte ich z. B. nachleuchtende Ziffernblätter an Uhren / Messinstrumenten.

Wenn es als "Heizung taugt", sind vermutlich größere Mengen im Spiel - und damit wäre man in der Strafbarkeit - dass solche Heizungen jemals "hier" gehandelt und zugelassen waren, bezweifle ich mal ...
Autor ulli76
 - 22. Oktober 2021, 15:34:49
Die spannende Frage ist, wo er das Strontium her hat und für was es verwendet wurde. Es hat ja diverse Verwendungsmöglichkeiten u.a. kann man es als Wärmequelle nutzen. Wenn er das meiste Zeug aus Ostblockstaaten hat, könnte das schlichtweg eine Heizung von dort sein.
Ich kenn das sogar noch aus der Vorausbildung für UNOMIG. Da haben wir extra eine Schulung zu diesen Heizungen und vagabundierenden Strahlenquellen bekommen.

Autor F_K
 - 22. Oktober 2021, 14:51:39
Ergänzung:

Es gibt Paragraph 328 StGB, der den Besitz radioaktiver Stoffe unter Strafe stellt, es gibt aber wohl Mindermengenregelungen - man müsste also Menge und Typ kennen, sowie die Strahlenschutzverordnungen im Detail.
Autor F_K
 - 22. Oktober 2021, 14:16:38
Nun gut (bzw. Schlecht) - Kaschis sind vollautomatische Waffen, hier auch Kriegswaffen - dabwird es mit der Erlaubnis schwierig.

Waffen bestehen oft aus Stahl - Sicherheitsbereich bei Stahlsprengung sind 1500 Meter (Mit Helm, Brille und Körperschutz), also eher unwahrscheinlich.

Und: der Verdacht scheint schon erheblich zu sein - er ist in Haft.

(Delaborierte Granaten / Munition ist rechlich "nur Metall", da benötigt es keine Erlaubnisse - darf jeder haben).
Autor Steve87
 - 22. Oktober 2021, 13:52:07
Wie immer ist es hier schwierig anhand der Medienberichte zu urteilen. Gerade was Waffen und Munition angeht werden hier ja sehr oft Dinge vertauscht/verwechselt. In den ersten Berichten zu der Angelegenheit wurde davon gesprochen das Waffen im Garten gesprengt wurden, was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, da hierfür mit Sicherheit kein ausreichender Gefahrenbereich vorhanden ist.
Ich muss jetzt dazu sagen, das mir der Betroffene nicht fremd ist. Er ist ganz offiziell Händler für Militaria(auch Waffen und Munitionsnachbildungen). Daher ist es auch nicht ungewöhnlich das er gewisse Dinge besitzt. Also gilt hier auch erst mal wieder die Unschuldsvermutung. Wenn sich die Aussagen zu radioaktivem Material und Geheimdokumente natürlich bestätigen, muss es dementsprechend geahndet werden.
Autor VeggieBurger
 - 22. Oktober 2021, 13:18:07
Hier ein Artikel ohne PayWall.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article234566500/NRW-Bundeswehroffizier-bunkerte-neben-Waffen-auch-radioaktives-Material.html
Autor F_K
 - 22. Oktober 2021, 13:00:42
@ justice:

Paywall - "Geheim" zu Hause ist nicht zulässig, und daher mindestens eine Dienstpflichverletzung.

Für Waffen haben Millionen Deutsche eine Berechtigung, auch zur Lagerung "zu Hause / im Keller" - üblicherweise dann auch Munition (im Blechschrank bzw. Tresor).

Die Regelungen für radioaktive Stoffe kenne ich nicht.

Ich will ja nur sagen - für mögliche Straftaten muss man alle notwendigen Details kennen.
Autor justice005
 - 22. Oktober 2021, 12:41:30
Daheim im Keller halte ich eine Berechtigung für eher unwahrscheinlich und ich bin durchaus zurückhaltend mit voreiligen Bewertungen ;-)

Was die Informationen des BND angeht, so heißt es im Artikel, ein Dokument sei als vertraulich und eines sei als geheim eingestuft gewesen.