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Zusammenfassung

Autor Jul1234
 - 10. November 2021, 04:19:01
Also ein generelles Ausschlusskriterium an sich ist eine Therapie nicht. Es kann sein, dass dann gesagt wird die Therapie sollte mindestens 12-24 Monate zurück liegen. Zum Zeitpunkt meines Asessments lag meine Therapie damals über 18 Monate zurück, ich bin dann zum BW-Psychiater geschickt worden für weitere Testungen und mittlerweile (über zwei Jahre nach Beendung der Therapie) erfolgreich eingestellt worden. Das wird dann auf jeden Fall auch noch dazu kommen. Wenn der Psychiater das als geringfügig einschätzt, dann steht der Einstellung nichts im Wege. Wenn möglich würde ich die Bewerbung so abschicken, dass zur Testung die 12 Monate mindestens rum sind. Ansonsten wie bereits gesagt, bewerben, alle Diagnosen und Berichte mitnehmen und dann beim Arzt direkt abgeben und gut erklären worum es ging.

Dass Therapien generell als negativ bewertet werden ist laut aller Personen mit denen ich bisher bei der BW in den Tests drüber geredet habe (Prüfungsoffiziere, Psychologen und BW-Psychiater), nicht (mehr) der Fall. Mir wurde eher gesagt, dass das auch von Charakterstärke zeugt zu wissen wann man sich Hilfe suchen sollte und meist geht man ja auch gefestigter aus einer Therapie wieder heraus. Aber natürlich will der Arbeitgeber sicher gehen, dass es keine Rückfälle gibt und daher ist ein gewisser Zeitraum zwischen Behandlung und Einstellung nötig und natürlich kommt es auch darauf an in welcher Art und Weise therapiert wurde. Und je nachdem was die Wunschverwendung ist, die Testergebnisse etc. kann sich das natürlich auch positiv oder negativ auf die Entscheidung auswirken.
Autor kraepelin
 - 10. November 2021, 04:09:21
@S.A.M,

Wenn man ehrlich ist, ist es ein Stigma. Die Gesellschaft verachtet einen wegen Depressionen.

Du wärst ja eine Bereicherung für die Bundeswehr, mit deiner Lebenserfahrung und deinem gezielten Handeln mit der Therapie. Im wahrsten Sinne des Wortes: Eine wehrhafte Frau.

Man hat nur Nachteile wenn man es offenbart. Eine Bekannte, auch Krankenschwester leidet auch an Depressionen, aber für Nachtschicht befreien lassen mit ärztliche Bescheinigung kommt nicht in Frage, da es in Personalakte kommt.

Das Spannende an der Geschichte der Gesellschaft, die einen verachtet ist ja, dass diese Menschen selbst bis zum Umfallen arbeiten (u.a. sich aufputschen mit allen möglichen Mitteln) und es nicht wahrhaben wollen dass der menschliche Körper eben ein Limit hat. Die wohl bekannteste Berufsgruppe ist wohl die Ärzteschaft. 

Gerade im Bereich von Hirnfunktionsstörungen wie Depressionen, ist die Medizin noch sehr am Anfang. Nur in einfachen Grundmodellen versteht man was im Gehirn passiert. Warum sonst muss man Antidepressiva "ausprobieren" für paar Monate, um zu sehen ob es überhaupt wirkt. 

Autor Chern187
 - 09. November 2021, 21:56:44
Ich finde das super, das du dir helfen hast lassen. Es gibt leider viele Menschen, die als tickende Zeitbombe herumlaufen, mit Sicherheit auch unter den Soldaten. Es ist wirklich traurig, dass man in unserer Gesellschaft in vielen Belangen benachteiligt wird, wenn man psychologische Hilfe annimmt.

Lass dich nicht entmutigen, bewirb dich, reiche alle Unterlagen ein, ggfs. hast du Gutachten die dir eine günstige Prognose bescheinigen.

Ich wünsche dir viel Glück!
Autor stclv
 - 09. November 2021, 20:33:41
Machen Sie sich nicht zu viel Kopf. Bewerben Sie sich, bringen Sie lückenlos alle therapeutischen Unterlagen in die Bewerbung. Schreiben Sie auch ruhig einen Vierzeiler dazu, auch wenn dieser Vermerk für viele sinnlos sein wird.

Und dann drücke ich die Daumen dass sie bald mit im Boot sitzen.
Autor S.A.M
 - 09. November 2021, 20:25:15
@SolSim

Vielleicht können Sie mir das tiefergehend begründen.

Bis Juni diesen Jahres hätte ich einen vorbildlichen Lebenslauf mit sozialem Engagement  und Sehr guten Zeugnissen vorweisen können. Berufserfahrung in einem Stressorreichen und gefragten Job vorzeigen können und eine körperliche und psychische sehr gute Eignung mit in den Dienst gebracht. Ebenso habe ich vor 2 Jahren ein Praktikum beim Arbeitgeber Bundeswehr absolviert und eine gute Praktikumsbeurteilung mit anschließendem Jobangebot erhalten.

Der Faktor der sich änderte war ein Fehlverhalten einer anderen Person mir gegenüber, der mich veranlasste eine Traumatherapie wahrzunehmen um weiterhin eine psychische Belastbarkeit aufzuweisen und mich nicht einschränken zu lassen durch einen ungünstigen Schicksalsschlag.

An meinem Lebenslauf ändert sich dabei nichts. Mit der Entscheidung Teilstationär zu gehen habe ich mich dazu entscheiden keine Patienten durch potentielle Abgelenktheit durch Therapieinhalte zu gefährden, sondern nach Abschluss der Therapie fokussiert an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Entnehme ich Ihrer Aussage richtig, dass Sie die die Meinung vertreten, dass man grundsätzlich Dienstuntauglich ist, wenn man Hilfe in Anspruch nimmt?
Autor SolSim
 - 09. November 2021, 19:22:46
Die Bundeswehr ist wirklich der falsche Arbeitgeber für Sie!
Autor Schäfchen
 - 09. November 2021, 19:19:45
Guten Abend in die Runde,

Seit einigen Jahren besteht bei mir der Wunsch zur Bundeswehr zu gehen. Aus persönlichen Wünschen habe ich mich dazu entschieden, zivil eine Erstausbildung abzulegen, 1-2 Jahre in dem Beruf zu arbeiten und mit der gesammelten Erfahrung zur Bundeswehr zu gehen, um vorweg zu greifen, wieso ich mich nicht früher beworben habe.
Leider habe ich mich vor wenigen Monaten in teilstationäre psychische Therapie begeben und habe im Rahmen dessen die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode erhalten, die ich laut den Ärzten vorbildlich therapiert/bewältigt habe. Im Rahmen der Zeit, in der ich mich für die Therapie entschied hatte ich leider nicht auf dem Schirm, dass dies ein absolutes Bundeswehr No go ist, jemals in Therapie gewesen zu sein und noch schlimmer eine Depressive Episode erlitten zu haben.
Dazu möchte ich noch sagen, dass ich sexuell genötigt wurde und mich für eine Therapie entschied, um zukünftigen Problemen langfristig entgegen zu wirken..
Ich arbeite weiterhin auf einer Intensivstation und bin täglich wirklich hohen Stressoren ausgesetzt und kann gut unter diesen arbeiten. Das habe ich auch vor der Therapie und mein AG sieht auch keine Einwände, mich weiterhin derartigen Stressoren auszusetzen.
Nun wäre meine Frage, ob bei dem psychologischen Gutachten, welches zum Einstellungsverfahren erstellt wird dann nur zählt, dass ich ,,krank" war oder eben halt auch der Aspekt, dass es Sinnvoll ist, sich in so einem Fall professionelle Unterstützung zu suchen und derartige Lasten nicht über Jahre mit sich herum zu tragen.
Ich würde wirklich gerne Soldatin werden und wollte mit der Entscheidung zur Therapie eigentlich Probleme vermeiden und nicht neue produzieren. Leider steht meinem Berufswunsch aktuell eine Diagnose im Weg, die unerklärt halt definitiv ein Ausschlusskriterium darstellt.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir auf die Sprünge helfen.