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Autor F_K
 - 12. November 2021, 09:49:49
Eben.

"Rechtssicher" ist man letztlich erst dann, wenn man ein höchstrichterliches, rechtskräftiges Urteil hat.

... und wie ich aktuell bestätigen kann, hat auch z. B. BAPers mit seiner Rechtsabteilung manchmal abwegige Auffassungen.
Autor BulleMölders
 - 12. November 2021, 07:53:04
Zitat von: christoph1972 am 11. November 2021, 17:42:46
Das BMVg sowie das BAAINBw und das BAPersBw werden die Rechtssicherheit sicher überprüft haben.

Was aber keine Garantie dafür ist, dass das ganze auch vor den Verwaltungsgerichten stand hält.
Autor christoph1972
 - 11. November 2021, 17:42:46
Zitat von: Student99 am 11. November 2021, 14:59:57
Hallo,

die Bundeswehr bietet exklusiv Studienplätze für den technischen Verwaltungsdienst für Frauen an. Was haltet ihr davon? Ist das überhaupt rechtssicher? Kann man sich da sonst auch als Mann bewerben oder ggfls Beschwerde einreichen?

Das BMVg sowie das BAAINBw und das BAPersBw werden die Rechtssicherheit sicher überprüft haben. Da es einen deutlichen Überschuss an Männern im gtD gibt, ist eine "Frauenquote" und damit verbundene Studienzulassung sicherlich kein Kriterium was sich erfolgreich über eine Klage beim VG anfechten lässt.

Da heißt es wohl, am ACFüKrBw ausreichend Leistung an den Tag legen um dann mal TROIAnw zu werden.

Für die Frauenstudienplätze wird sicher außer dem Geschlecht sicher kein anderer, sprich niedrigerer, Leistungsspiegel im Auswahlverfahren gelten, als bei den "allgemeinen" Studienplätzen.
Autor 2Cent
 - 11. November 2021, 16:16:05
Bewerben sie sich, beschweren sie sich und bestreiten sie den Rechtsweg.
Am Ende werden sie es wissen und alle ihre Fragen werden beantwortet sein.
Autor Student99
 - 11. November 2021, 14:59:57
Hallo,

die Bundeswehr bietet exklusiv Studienplätze für den technischen Verwaltungsdienst für Frauen an. Was haltet ihr davon? Ist das überhaupt rechtssicher? Kann man sich da sonst auch als Mann bewerben oder ggfls Beschwerde einreichen?